Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit ist für die Internet-Seite
www.e-rechnung-bund.de
Die Internet-Seite ist vom
Beschaffungs-Amt des BMI.
Das Beschaffungs-Amt gehört zum
Bundes-Ministerium des Innern.
Die Abkürzung für das Beschaffungs-Amt ist BeschA.
Wir möchten unsere Internet-Seite barrierefrei machen.
Denn alle sollen unsere Internet-Seite gut nutzen können.
Für die Barriere-Freiheit gibt es Regeln.
Diese Regeln stehen in einem Gesetz.
Wir prüfen regelmäßig:
Haben wir alle Regeln eingehalten?
Ist die Internet-Seite barrierefrei?
Die letzte Prüfung war im September 2022.
Das Ergebnis von der Prüfung war gut.
Die Internet-Seite ist schon fast barrierefrei.
Aber manche Bereiche sind noch nicht barrierefrei.
Das sind Beispiele:
Es gibt Bilder auf der Internet-Seite.
Für manche Bilder gibt es noch keinen Alternativ-Text.
Ein Alternativ-Text beschreibt ein Bild mit Worten.
Man findet noch nicht alle Inhalte gut.
Manche Inhalte können nicht mit Hilfs-Mitteln gelesen werden.
Zum Beispiel mit einem Screenreader.
Das ist ein Lese-Programm für
blinde oder sehbehinderte Menschen.
Der Kontrast zwischen Text und Bild muss noch besser werden.
Wir ändern das bald.
Die Internet-Seite soll aktuell sein.
Und die Internet-Seite soll barrierefrei sein.
Wir prüfen die Internet-Seite mindestens 2 Mal pro Jahr.
Wir wollen die Internet-Seite barrierefrei machen.