Bund und Länder sind dazu verpflichtet, seit dem Jahr 2022 Verwaltungsleistungen in Deutschland über Verwaltungsportale auch digital anzubieten und dadurch nutzerfreundliche Leistungen für Privatpersonen, Unternehmen und Verwaltung zu schaffen. Dazu müssen die 575 wichtigsten Services online verfügbar gemacht werden. Darüber hinaus sollen die Verwaltungsportale zu einem Portalverbund verknüpft werden, über den jede Verwaltungsleistung abgerufen werden kann.
Rechtliche Grundlage dafür ist das im August 2017 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ (OZG). Die Umsetzung des OZG wird gemeinsam von Bund und Ländern getragen; unter anderem mit dem vom IT-Planungsrat initialisierten Digitalisierungsprogramm zur Bereitstellung von Online-Leistungen.
Weiterführende Informationen finden Sie im Dokument „Sieben Hinweise für den reibungslosen elektronischen Rechnungsaustausch mit der Bundesverwaltung“ in der Mediathek unter Dokumente.