Was Verbände über die E‑Rechnung wissen müssen
Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 27.11.2020 sind Lieferanten, die als Auftragnehmer im Rahmen öffentlicher Aufträge für die Bundesverwaltung tätig sind, zur Einlieferung von E‑Rechnungen gesetzlich verpflichtet
- Damit die Umsetzung der E‑Rechnungsverordnung des Bundes erfolgreich und fristgerecht gelingt, können Verbände als zentrale Multiplikatoren der Wirtschaft unterstützen und motivieren, die Umsetzung für die Lieferanten möglichst reibungslos zu gestalten.
Wie können Sie als Verbände Ihren Mitgliedern helfen?
Als Serviceangebot für Ihre Verbandsmitglieder finden Sie in der Mediathek ausführliche Informationen zum Download rund um die elektronische Rechnungsstellung in der Bundesverwaltung. Diese enthalten die wichtigsten Informationen rund um die Einführung der E‑Rechnung für unterschiedliche Zwecke und Zielgruppen.
Weiterhin können Sie Ihre Mitgliedsunternehmen auf die zentralen FAQs, die Informationsseiten für Rechnungssteller oder auf die Seite zur E-Rechnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat für weitere Informationen verweisen.
Wenn Sie weitere Informationsmaterialien benötigen oder Rückfragen haben, können Sie gerne jederzeit auf uns zukommen. Schreiben Sie uns dazu eine E-Mail über unser Kontaktformular.