Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erklärung zur Barrierefreiheit enthält Informationen über die Zugänglichkeit der Internetseite bzw. Webanwendung gemäß § 12a Behindertengleichstellungsgesetz. Weiterhin werden Ihnen Kontaktmöglichkeiten zur Meldung von bestehenden Barrieren zur Verfügung gestellt.
Das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) ist bemüht, die Webseite www.e-rechnung-bund.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Internetseite www.e-rechnung-bund.de wurde internen BITV 2.0-Tests unterzogen. Im Rahmen dieser internen Tests wurde festgestellt, dass die Website teilweise barrierefrei ist. In enger Zusammenarbeit wird derzeit daran gearbeitet, die Zugänglichkeit weiter zu verbessern.
Im Oktober 2025 wird die Webseite einem offiziellen BITV 2.0-Test durch eine externe Prüfstelle unterzogen. Nach Abschluss dieses externen Tests und der Bestätigung durch die Prüfer wird diese Erklärung aktualisiert und entsprechend ergänzt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.09.2025 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie weitere Fragen zur Barrierefreiheit haben oder möchten bestehende Barrieren mitteilen, können Sie sich gerne an uns wenden. Kontaktieren Sie dazu bitte den Herausgeber dieser Webseite (siehe Impressum).
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 18 527-2805
Fax: +49 (0) 30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Weiterführende Informationen
Hier erhalten Sie weiterführende Informationen rund um das Thema E‑Rechnung in der Bundesverwaltung.
Aktuelle Gesetze und Verordnungen zur E-Rechnung in Deutschland
DokumenteAlle wichtigen Dokumente für Rechnungssteller, ERP-Hersteller, Behörden und Einrichtungen sowie Verbände zur E-Rechnung
TutorialsHier finden Sie Videotutorials zur Nutzung der Rechnungseingangsplattform OZG-RE