Barriere­freiheits­­erklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung zur Barrierefreiheit enthält Informationen über die Zugänglichkeit der Internetseite bzw. Webanwendung gemäß § 12a Behindertengleichstellungsgesetz. Weiterhin werden Ihnen Kontaktmöglichkeiten zur Meldung von bestehenden Barrieren zur Verfügung gestellt. 

Das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) ist bemüht, die Webseite www.e-rechnung-bund.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite www.e-rechnung-bund.de ist mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit § 12a des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vollständig vereinbar.

Im Rahmen interner Prüfungen wurde die Website anhand der geltenden Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit getestet. Dabei wurden unter anderem Aspekte wie Bedienbarkeit, Wahrnehmbarkeit, Verständlichkeit sowie Robustheit der Inhalte überprüft. Auf Basis dieser internen Tests kann bestätigt werden, dass die Website barrierefrei zugänglich ist und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. Januar 2026 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben 

Sollten Sie weitere Fragen zur Barrierefreiheit haben oder möchten bestehende Barrieren mitteilen, können Sie sich gerne an uns wenden. Kontaktieren Sie dazu bitte den Herausgeber dieser Webseite (siehe Impressum). 

Schlichtungsverfahren 

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. 

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. 

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse: 

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 18 527-2805
Fax: +49 (0) 30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

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