E‑Rechnung für Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung
Hier finden Sie zahlreiche Tipps, um Ihre Lieferanten als Rechnungsempfänger bestmöglich bei der Umstellung auf die E-Rechnung begleiten zu können.
Was Rechnungsempfänger über die E‑Rechnung wissen müssen
Was Rechnungsempfänger über die E‑Rechnung wissen müssen
Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 27. November 2020 sind Rechnungssteller dazu verpflichtet, Lieferungen und Leistungen an öffentliche Einrichtungen des Bundes (Auftraggeber) mittels Rechnung in elektronischer Form, kurz: als E-Rechnung, abzurechnen (vgl. § 3 E‑Rechnungsverordnung, E-RechV).
- Zur Übermittlung von E-Rechnungen steht auf Bundesebene die Rechnungseingangsplattform OZG-RE des Bundes zur Verfügung.
- Mittels der sogenannten „Lieferantenansprache“ stellen Einrichtungen sicher, dass ihre Dienstleister und Lieferanten alle notwendigen Informationen für die elektronische Rechnungsstellung ab dem 27. November 2020 erhalten.
So können Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung und Zuwendungsempfänger auf die OZG‑RE zugreifen
So können Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung und Zuwendungsempfänger auf die OZG‑RE zugreifen
Zum Empfang von E-Rechnungen steht grundsätzlich allen Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung sowie Zuwendungsempfängern die Anbindung an die Rechnungseingangsplattform OZG‑RE offen.
Stellen Sie zuerst eine formlose Anfrage zur Anbindung an die OZG-RE an das zentrale E‑Rechnungspostfach unter erechnung.bund@nortal.com. Sie erhalten über dieses Postfach alle notwendigen Hilfsmittel und Anweisungen, um den Anbindungsprozess zu durchlaufen.
Für eine reibungslose und zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie, den untenstehenden Prozess entsprechend der dargestellten Schritte zu durchlaufen. Es werden Ihnen Unterlagen wie Prüfleitfäden und Checklisten zur Verfügung gestellt, die Sie bei der Umsetzung notwendiger Aktivitäten zur Anbindung an die OZG-RE unterstützen.
Weiterführende Informationen: Antworten auf häufige Fragen zur OZG-RE finden Sie in den FAQ.
Bei Rückfragen oder Unklarheiten steht Ihnen während des gesamten Prozesses das oben genannte zentrale E‑Rechnungspostfach zur Verfügung.
Anbindungsprozess OZG-RE
1. Anfrage an das zentrale E‑Rechnungspostfach:
Stellen Sie zuerst eine formlose Anfrage an erechnung.bund@nortal.com
2. Erhalt der Prüfleitfäden:
Prüfleitfaden zum Anwendungsbereich der E‑RechV und Prüfleitfaden zur Mitnutzung der OZG‑RE
3. Eigenständige Prüfung:
Prüfen Sie, ob Ihre Einrichtung die Verpflichtung der E‑RechV erfüllen muss. Prüfen Sie, ob in Ihrer Einrichtung die Voraussetzungen für eine Mitnutzung der OZG‑RE vorliegen.
4. Rückmeldung des Ergebnisses der Prüfung an das zentrale E‑Rechnungspostfach:
Senden Sie das Prüfergebnis an erechnung.bund@nortal.com
5. Erhalt des Starterpakets:
Bei positivem Ergebnis der Prüfung wird Ihnen das Starterpaket zugesandt. Dieses enthält alle notwendigen Vertragsunterlagen, die für die Anbindung an die OZG-RE notwendig sind.
6. Bearbeitung des Starterpakets mithilfe der mitgelieferten Checkliste:
Sie erhalten mit dem Starterpaket eine Checkliste, in der aufgeführt ist, welche Dokumenten Sie wie ausfüllen oder ergänzen müssen und an wen diese schließlich zu übermitteln sind.
7. Die Unterlagen werden durch das BeschA geprüft und gegengezeichnet:
Sobald das BeschA die Zeichnung der Verwaltungsvereinbarung gegenüber der Bundesdruckerei bestätigt, legt diese Sie daraufhin als Nutzer in der OZG-RE Plattform an und stellt Ihnen Informationen zur Verfügung.
8. Anbindung an OZG-RE erfolgt
Die Organisation der E‑Rechnung in den Bundesländern
Die Organisation der E‑Rechnung in den Bundesländern
Die E-Rechnungsverordnung des Bundes regelt den Rechnungsaustausch zwischen der Bundesverwaltung und ihren Lieferanten. Die einzelnen Bundesländer setzen die EU-Richtlinie 2014/55/EU in eigener Kompetenz um.
Um Sie bei der Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung an die Bundesländer zu unterstützen, haben wir Ihnen einige hilfreiche Informationen zusammengestellt.
Die E‑Rechnung in den BundesländernWie können Sie als Rechnungsempfänger Ihren Zulieferern helfen?
Wie können Sie als Rechnungsempfänger Ihren Zulieferern helfen?
Damit Sie als Rechnungsempfänger Ihre Zulieferer bestmöglich bei der Umstellung auf die E‑Rechnung unterstützen, finden Sie hier verschiedenste Informationsmaterialien, die Sie nutzen können:
- Musteranschreiben Rechnungssteller für neue Lieferanten anfragen
Dieses Dokument enthält ein Musteranschreiben zur Information über die elektronische Rechnungsstellung für neue Lieferanten. - Textbausteine für Ihre eigene Webseite zur Lieferantenkommunikation anfragen
Dieses Dokument enthält Textbausteine für die Bereitstellung von Informationen zur E‑Rechnung an Lieferanten auf Ihrer Webseite. - Informationspaket zur Lieferantenkommunikation anfragen
Das Informationspaket zur Lieferantenkommunikation besteht aus neun aufeinander abgestimmten Dokumenten und verfolgt das Ziel, Lieferanten mit den wichtigsten Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung zu versorgen. - Daneben können Sie Ihre Lieferanten auf die Informationsseiten für Rechnungssteller verweisen.
Weiterführende Informationen für Rechnungsempfänger
In der Mediathek finden Sie ausführliche Informationen zum Download rund um die elektronische Rechnungsstellung in der Bundesverwaltung, Erklärvideos zur Nutzung des Peppol-Netzwerkes und Videotutorials zur Nutzung der Rechnungseingangsplattform OZG-RE. Bei spezifischen Fragen nutzen Sie gerne das Kontaktformular oder die Supporthotline.
Weiterführende Informationen
Hier erhalten Sie weiterführende Informationen rund um das Thema E‑Rechnung in der Bundesverwaltung.
Aktuelle Gesetze und Verordnungen zur E-Rechnung in Deutschland
DokumenteAlle wichtigen Dokumente für Rechnungssteller, ERP-Hersteller, Behörden und Einrichtungen sowie Verbände zur E-Rechnung
TutorialsHier finden Sie Videotutorials zur Nutzung der Rechnungseingangsplattform OZG-RE