Was Rechnungsempfänger über die E‑Rechnung wissen müssen
Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 27. November 2020 sind Rechnungssteller dazu verpflichtet, Lieferungen und Leistungen an öffentliche Einrichtungen des Bundes (Auftraggeber) mittels Rechnung in elektronischer Form, kurz: als E-Rechnung, abzurechnen (vgl. § 3 E‑Rechnungsverordnung, E-RechV).
- Zur Übermittlung von E-Rechnungen stehen auf Bundesebene die Rechnungseingangsplattformen des Bundes zur Verfügung. Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung empfangen E‑Rechnungen an der Zentralen Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE). Eine Vielzahl von Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung empfängt E‑Rechnungen über die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE).
- Die beiden Rechnungseingangsplattformen des Bundes werden im Jahr 2025 konsolidiert. Alle betroffenen Behörden wurden bereits Anfang 2025 vom Fachverfahren E-Rechnung informiert. Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel zur Plattformkonsolidierung. Unten finden Sie außerdem eine Übersicht zum Umbindungsprozess an die OZG-RE.
- In diesem Kontext ist für Einrichtungen die Wissensvermittlung an ihre Lieferanten von hoher Bedeutung. Denn nur so können beide Parteien von den Vorteilen der E‑Rechnung profitieren.
- Mittels der sogenannten „Lieferantenansprache“ stellen Einrichtungen sicher, dass ihre Dienstleister und Lieferanten alle notwendigen Informationen für die elektronische Rechnungsstellung ab dem 27. November 2020 erhalten.
Dokumente zur Lieferantenansprache ›
So können Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung und Zuwendungsempfänger auf die OZG‑RE zugreifen
Zum Empfang von E-Rechnungen steht grundsätzlich allen Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung sowie Zuwendungsempfängern die Anbindung an die Rechnungseingangsplattform OZG‑RE offen.
Stellen Sie zuerst eine formlose Anfrage zur Anbindung an die OZG-RE an das zentrale E‑Rechnungspostfach unter erechnung.bund@nortal.com. Sie erhalten über dieses Postfach alle notwendigen Hilfsmittel und Anweisungen, um den Anbindungsprozess zu durchlaufen.
Für eine reibungslose und zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie, den untenstehenden Prozess entsprechend der dargestellten Schritte zu durchlaufen. Es werden Ihnen Unterlagen wie Prüfleitfäden und Checklisten zur Verfügung gestellt, die Sie bei der Umsetzung notwendiger Aktivitäten zur Anbindung an die OZG-RE unterstützen.
Bei Rückfragen oder Unklarheiten steht Ihnen während des gesamten Prozesses das oben genannte zentrale E‑Rechnungspostfach zur Verfügung.
Anbindungsprozess OZG-RE
1. Anfrage an das zentrale E‑Rechnungspostfach: Stellen Sie zuerst eine formlose Anfrage an erechnung.bund@nortal.com
2. Erhalt der Prüfleitfäden: Prüfleitfaden zum Anwendungsbereich der E‑RechV und Prüfleitfaden zur Mitnutzung der OZG‑RE
3. Eigenständige Prüfung: Prüfen Sie, ob Ihre Einrichtung die Verpflichtung der E‑RechV erfüllen muss. Prüfen Sie, ob in Ihrer Einrichtung die Voraussetzungen für eine Mitnutzung der OZG‑RE vorliegen.
4. Rückmeldung des Ergebnisses der Prüfung an das zentrale E‑Rechnungspostfach: Senden Sie das Prüfergebnis an erechnung.bund@nortal.com
5. Erhalt des Starterpakets: Bei positivem Ergebnis der Prüfung wird Ihnen das Starterpaket zugesandt. Dieses enthält alle notwendigen Vertragsunterlagen, die für die Anbindung an die OZG-RE notwendig sind.
6. Bearbeitung des Starterpakets mithilfe der mitgelieferten Checkliste: Ausfüllen, Zeichnung und Versand der Verwaltungsvereinbarung inklusive der Anlage 6 in jeweils zweifacher Ausführung an das BeschA. Eigenständige Bearbeitung aller weiteren auszuführenden Schritte entsprechend der Checkliste.
7. Die Unterlagen werden durch das BeschA geprüft und gegengezeichnet: Sobald das BeschA die Zeichnung der Verwaltungsvereinbarung gegenüber der Bundesdruckerei bestätigt, legt diese Sie daraufhin als Nutzer in der OZG-RE Plattform an und stellt Ihnen Informationen zur Verfügung.
8. Anbindung an OZG-RE erfolgt
So können sich Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung an die OZG-RE umbinden
Alle technischen Rechnungsempfänger der unmittelbaren Bundesverwaltung (uBV) müssen sich künftig direkt an die OZG-RE anbinden. Hierzu wurden alle betroffenen Behörden bereits im Februar 2025 informiert.
Für einen reibungslosen Umbindungsprozess an die die OZG-RE bitten wir Sie, den untenstehenden Prozess entsprechend der dargestellten Schritte zu durchlaufen. Bei Rückfragen oder Unklarheiten steht Ihnen während des gesamten Prozesses das zentrale E-Rechnungspostfach unter e-rechnung@bescha.bund.de zur Verfügung.
Umbindungsprozess OZG-RE
1. Kommunikation der Plattformzusammenführung
Die betroffenen Behörden der uBV wurden bereits Anfang des Jahres per E-Mail durch das zuständige Beschaffungsamt des BMI (BeschA) über die Plattformkonsolidierung informiert. Mit dieser E-Mail haben sie das Starterpaket mit allen notwendigen Unterlagen für die Anbindung an die OZG-RE erhalten.
2. Prüfung des Starterpakets und Vorbereitung auf die Anbindung mithilfe der enthaltenen Checkliste
Voraussetzung, um alle weiteren Schritte für die Anbindung an die OGZ-RE einzuleiten, ist die Befüllung und Rücksendung der Infrastruktur-Fragebögen an die Bundesdruckerei. Nach der Rücksendung erhalten die Behörden der uBV ihre individuellen Testzugänge von der Bundesdruckerei, mit der die Anbindung an die Testumgebung erfolgen kann.
3. Vorbereitung auf die finale Umbindung
Betroffene Behörden müssen ihre Lieferanten nun mit den vom BeschA zur Verfügung gestellten Vorlagen über die konkrete Umstellung informieren. In dieser Phase erfolgt auch die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, bevor die finale Umstellung zum Stichtag erfolgen kann. Bis zu diesem Tag müssen alle Rechnungen von der ZRE abgerufen werden.
4. Durchführung von Tests auf der Testumgebung
Die Bundesdruckerei wird den Behörden der uBV ein Testsystem zur Verfügung stellen. Einen Ende-zu-Ende Test – d. h. von der Übermittlung einer E-Rechnung an die OZG-RE bis zum Empfang in Ihren Systemen – führen die betroffenen Behörden damit selbst durch. Das Ergebnis des Tests teilen sie anschließend der Bundesdruckerei mit. In dieser Zeit erfolgt auch die Sicherstellung der Funktionalität, bevor die finale Umstellung zum Stichtag erfolgen kann. Bis dahin werden alle echten Rechnungen weiterhin von der ZRE abgerufen und empfangen.
5. Lieferanten über Anbindung an OZG-RE informieren
Sobald die uBV Behörden den genauen Zeitpunkt kennen, ab dem sie E-Rechnungen über die OZG-RE empfangen können, müssen sie ihre Lieferanten über den Wechsel bzgl. der Einlieferung elektronischer Rechnungen informieren. Hierzu können sie das Lieferantenkommunikationspaket verwenden, welches als Vorlage durch das Fachverfahren E-Rechnung an alle Behörden der uBV bereitgestellt wird.
6. Anbindung an die Produktivumgebung der OZG-RE
Mit erfolgreichem Abschluss der Testphase, schaltet die Bundesdruckerei die betroffenen Behörden dann zum festgelegten Stichtag auf die Produktivumgebung frei. Zeitgleich werden alle Leitweg-/ Peppol-IDs der betroffenen Behörden von der ZRE deregistriert und auf die OZG-RE Produktivumgebung registriert. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt der elektronische Rechnungsempfang für die betroffenen Behörden ausschließlich über die OZG-RE.
Die Organisation der E‑Rechnung in den Bundesländern
Die E-Rechnungsverordnung des Bundes regelt den Rechnungsaustausch zwischen der Bundesverwaltung und ihren Lieferanten. Die einzelnen Bundesländer setzen die EU-Richtlinie 2014/55/EU in eigener Kompetenz um.
Um Sie bei der Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung an die Bundesländer zu unterstützen, haben wir Ihnen einige hilfreiche Informationen zusammengestellt:
Wie können Sie als Rechnungsempfänger Ihren Zulieferern helfen?
Damit Sie als Rechnungsempfänger Ihre Zulieferer bestmöglich bei der Umstellung auf die E‑Rechnung unterstützen, finden Sie hier verschiedenste Informationsmaterialien, die Sie nutzen können:
Musteranschreiben Rechnungssteller für neue Lieferanten anfragen
Dieses Dokument enthält ein Musteranschreiben zur Information über die elektronische Rechnungsstellung für neue Lieferanten.
Textbausteine für Ihre eigene Webseite zur Lieferantenkommunikation anfragen
Informationspaket zur Lieferantenkommunikation anfragen
Das Informationspaket zur Lieferantenkommunikation besteht aus neun aufeinander abgestimmten Dokumenten und verfolgt das Ziel, Lieferanten mit den wichtigsten Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung zu versorgen.
Daneben können Sie Ihre Lieferanten auf die Informationsseiten für Rechnungssteller verweisen.
Weiterführende Informationen für Rechnungsempfänger
In der Mediathek finden Sie ausführliche Informationen zum Download rund um die elektronische Rechnungsstellung in der Bundesverwaltung, Erklärvideos zur Nutzung des Peppol-Netzwerkes und Videotutorials zur Nutzung der Rechnungseingangsplattformen ZRE und OZG-RE. Bei spezifischen Fragen nutzen Sie gerne das Kontaktformular oder die Supporthotline.