E-Rechnung in den Bundes­ländern

Hier erhalten Sie einen ersten Überblick an Informationen zur Umsetzung der E‑Rechnung in den Bundesländern.

Die E‑Rechnung auf Bundes- und Länderebene

Der Bund verpflichtet seine Lieferanten seit dem 27. November 2020 bis auf wenige Ausnahmen zur Sendung von E‑Rechnungen. Hier finden Sie Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung auf Bundesebene.

Die Bundesländer setzen die E‑Rechnung in eigener Kompetenz um, somit kann es abweichende und teils sehr unterschiedliche Anforderungen für Sie als Lieferant an den elektronischen Rechnungsaustausch geben. Diese Anforderungen ergeben sich aus den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen der Bundesländer.

Bitte beachten Sie

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat setzt das Verfahren „E‑Rechnung“ auf Bundesebene um. Die hier gelisteten Informationen stellen ein zusätzliches Angebot aufgrund der hohen Nachfrage durch Rechnungsteller dar. Die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der dargestellten Informationen zu den jeweiligen Bundesländern kann nicht durch das Verfahren E‑Rechnung garantiert werden.

Informationen zur E‑Rechnung in den Bundesländern

Hier erhalten Sie einen Überblick über das Informationsangebot der Bundesländer zur E‑Rechnung, erste Hilfestellung, um sich einen Überblick über die dortige Umsetzung zu verschaffen. Weitere Informationen können Sie der Ländersynopse der KoSIT entnehmen. Bei Unsicherheiten bezüglich der Gesetzeslage sowie der zu adressierenden Leitweg-ID empfehlen wir Ihnen, mit Ihren Fragen direkt auf Ihre Auftraggeber in den Landesverwaltungen zuzugehen.

Baden-Württemberg

Zuständiges Ministerium:
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

Vergabestelle für Leitweg-IDs:
Serviceportal Baden-Württemberg

E-Mail:
service-bw@im.bwl.de 

Informationsseite:
service-bw.de/erechnung

Bayern

Zuständiges Ministerium:
Bayerisches Staatsministerium für Digitales

Vergabestelle für Leitweg-IDs:
keine zentrale Leitweg-ID-Vergabestelle

E-Mail:

Informationsseite:
www.e-rechnung.bayern.de 

Berlin

Zuständiges Ministerium:
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin

Vergabestelle für Leitweg-IDs:
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Abteilung II – Finanzpolitik und Haushalt

E-Mail:
leitweg-id@senfin.berlin.de

Informationsseite:
www.berlin.de/e-rechnung

Brandenburg

Zuständiges Ministerium:
Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg

Vergabestelle für Leitweg-IDs:
Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg

E-Mail:
e-Rechnung@mdfe-brandenburg.de

Informationsseite:
mdfe.brandenburg.de/mdfe/de/themen/haushalt-und-finanzen/e-rechnung/

Bremen

Zuständiges Ministerium:
Der Senator für Finanzen

Vergabestelle für Leitweg-IDs:
Der Senator für Finanzen

E-Mail:
zerika@finanzen.bremen.de

Informationsseite:
 www.e-rechnung.bremen.de

Hamburg

Zuständiges Ministerium:
KASSE.Hamburg

Vergabestelle für Leitweg-IDs:
FL DRiVe (Fachliche Leitstelle Digitales Rechnungswesen in der Verwaltung)

E-Mail:
leitwegid@22222.hamburg.de

Informationsseite:

Hessen

Zuständiges Ministerium:
Hessisches Ministerium der Finanzen

Vergabestelle für Leitweg-IDs:

In Hessen werden keine Leitweg-IDs zentral vergeben oder zugeteilt. Die öffentlichen Auftraggeber im Land Hessen sind für die Mitteilung der zu verwendenden Leitweg-IDs zuständig sofern sie diese nutzen möchten. 

E-Mail:

Informationsseite:
erechnung.hessen.de

Mecklenburg-Vorpommern

Zuständiges Ministerium:
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung

Vergabestelle für Leitweg-IDs:
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern
Eckdrift 103
19061 Schwerin

E-Mail:

Informationsseite:
https://www.ego-mv.de/portal/seiten/e-rechnung-business-portal-900000115-10044.html?naviID=900000107&brotID=900000107&rubrik=900000002

Niedersachsen

Die Weitergabe der Leitweg-ID erfolgt in Niedersachsen dezentral beim Bestellvorgang durch die jeweils beauftragende Stelle direkt an den Lieferanten.

Informationsseite:
rechnung.niedersachsen.de

Nordrhein-Westfalen

Zuständiges Ministerium:
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Informationsseite:
https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw

Rheinland-Pfalz

Die Weitergabe der Leitweg-ID erfolgt in Rheinland-Pfalz dezentral beim Bestellvorgang durch die jeweils beauftragende Stelle direkt an den Lieferanten.

Informationsseite:
https://e-rechnung.service.rlp.de/startseite

Saarland

Die Weitergabe der Leitweg-ID erfolgt in Saarland dezentral beim Bestellvorgang durch die jeweils beauftragende Stelle direkt an den Lieferanten.

Informationsseite:
e-rechnung.ego-saar.de/

Sachsen

Zuständiges Ministerium:
Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste

Vergabestelle für Leitweg-IDs:
Projektbüro E-Rechnung

E-Mail:
e-rechnung@fs.sachsen.de

Informationsseite:
www.egovernment.sachsen.de/e-rechnung.html

Sachsen-Anhalt

Zuständiges Ministerium:
Ministerium für Infrastruktur und Digitales

Vergabestelle für Leitweg-IDs:
Ministerium für Infrastruktur und Digitales

E-Mail:
leitstelle.erechnung@sachsen-anhalt.de

Informationsseite:
https://mid.sachsen-anhalt.de/digitales/e-rechnung/

Schleswig-Holstein

Zuständiges Ministerium:
Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein

Vergabestelle für Leitweg-IDs:
Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein, Referat 24

E-Mail:
xrechnung@fimi.landsh.de

Informationsseite:
https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/XRECHNUNG 

Thüringen

Zuständiges Ministerium:
Thüringer Finanzministerium

Vergabestelle für Leitweg-IDs:
Thüringer Finanzministerium

E-Mail:
erechnung@tfm.thueringen.de

Informationsseite:
https://verwaltung.thueringen.de/unternehmen