E-Rechnung zwischen Unternehmen (B2B)

Ab dem 1. Januar 2025 wird - begleitet von Übergangsvorschriften - auch bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern verpflichtend eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden sein. Für rechtliche Fragen zur Rechnungsstellung im B2B-Bereich ist das Bundesministerium der Finanzen zuständig.

Die obligatorische E-Rechnung zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01. Januar 2025:

Ab dem 1. Januar 2025 wird – begleitet von Übergangsvorschriften – auch bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern verpflichtend eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden sein. Eine E-Rechnung liegt zukünftig nur dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Das strukturierte elektronische Format muss entweder der Norm EN 16931 entsprechen oder kann unter bestimmten Voraussetzungen zwischen den Beteiligten vereinbart werden.

Weitere Informationen zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01. Januar 2025 können dem BMF-Schreiben zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG entnommen werden.

Auf dieser Informationsseite finden Sie Informationen zur E‑Rechnung im Allgemeinen und alles rund um den elektronischen Rechnungsaustausch mit der Bundesverwaltung, dem sogenannten B2G-Bereich (Business-to-Government).

Für rechtliche Fragen zur Rechnungsstellung im B2B-Bereich ist das Bundesministerium der Finanzen zuständig, an das Sie sich bei einem Anliegen über dieses Kontaktformular wenden können.