Eine Person im Anzug schlägt mit einem Richterhammer auf den Tisch, daneben liegt ein Gesetzbuch – Darstellung von Recht und Ordnung.

Die Wertgrenze für Direktaufträge gemäß § 14 UVgO für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen wurde zum 01.01.2025 von 1.000 Euro auf 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer mit einer Befristung auf den 31.12.2025 erhöht.

Diese Anhebung hat jedoch keine Auswirkungen auf die sogenannte Bagatellgrenze des § 3 Abs. 3 Nr. 1 der E-Rechnungsverordnung des Bundes (E-RechV), die Pflicht zur Einreichung einer elektronischen Rechnung (E-Rechnung) ab einem Auftragswert von über 1.000 Euro (netto) besteht unverändert fort.

Die E-RechV zielt auf eine effiziente und medienbruchfrei digitalisierte Rechnungsbearbeitung und die Reduktion von Verwaltungsaufwänden ab. Eine Erhöhung der Bagatellgrenze nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 E-RechB steht diesen Zielen diametral entgegen. Es ist mithin keine Anhebung der Bagatellgrenze vorgesehen.

Aktuelle Informationen zur E-Rechnung

Modernisierungsagenda Bund: Projekt „D-Easi“ startet zur automatisierten E‑Rechnungs­eingangs­verarbeitung

07.04.2026
Im Rahmen der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) ist das Projekt „D-Easi – E‑Rechnungseingang automatisiert, sicher, integriert“ gestartet, mit dem Ziel, die Rechnungsbearbeitung in der unmittelbaren Bundesverwaltung zu automatisieren und effizienter zu gestalten.
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5 Jahre Lieferantenverpflichtung – einheitliche Prozesse helfen, Potenzial der E-Rechnung voll auszuschöpfen

27.11.2025
Am 27. November 2020 trat die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung an die Bundesverwaltung in Kraft. Seither hat sich im Bereich der öffentlichen Beschaffung viel auf Seiten der Rechnungsempfänger aber auch der Rechnungssteller bewegt. Zeit für eine kurze Bilanz.
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Gruppe von Kolleg:innen im Büro, die sich freudig zu einem gemeinsamen High-Five treffen, um einen Erfolg zu feiern.

Erfolgreiche Plattformzusammenführung: ZRE und OZG-RE wachsen zur digitalen Einheit zusammen

22.09.2025
Das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) hat die Zusammenführung der zwei Rechnungseingangsplattformen des Bundes zum 19. September 2025 erfolgreich abgeschlossen.
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