Allgemeines zur OZG-RE
Welche Aufgaben übernimmt die OZG-RE bei der Übermittlung von E‑Rechnungen?
Die OZG-RE übernimmt zur Übermittlung der E-Rechnungen im Kern folgende drei Aufgaben:
- Die Entgegennahme von E-Rechnungen über verschiedene Übertragungskanäle
- Die technische Prüfung von E-Rechnungen (u. a. Rechnungsgröße, Anzahl und Typ der Anhänge, Virenprüfung, Eingabe aller Pflichtangaben)
- Die Übermittlung der E-Rechnungen an den jeweiligen Rechnungsempfänger mittels Leitweg-ID.
Welche Rechnungseingangsplattform muss zur Rechnungsstellung verwendet werden?
Zur Einreichung von elektronischen Rechnungen sind die nachfolgenden Rechnungseingangsplattformen des Bundes zu nutzen:
- Rechnungen an Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung und Verfassungsorgane können Sie über die ZRE einreichen.
- Rechnungen an angeschlossene Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung, angeschlossene Zuwendungsempfänger und kooperierende Bundesländer können Sie über die OZG-RE einreichen.
Informationen darüber, welche Rechnungseingangsplattform Sie zu nutzen haben, erhalten Sie über den zugrundliegenden Auftrag oder natürlich direkt beim Rechnungsempfänger.
Welche Unterschiede gibt es zwischen der OZG-RE und der ZRE?
Die ZRE und die OZG-RE sind für Rechnungssender und für Rechnungsempfänger funktionsähnlich. Jedoch ist der Kreis der angeschlossenen Rechnungsempfänger abweichend.
Die ZRE ist für die Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung die verpflichtend zu nutzende zentrale Rechnungseingangsplattform. Die OZG-RE hingegen ist ein optionales Angebot des Bundes und leitet Rechnungen an angeschlossene Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung, angeschlossene Zuwendungsempfänger sowie kooperierende Bundesländer weiter.
Gibt es eine Übersicht über alle Rechnungsempfänger der OZG-RE?
An die OZG-RE sind Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung (und kooperierende Länder) angebunden. Eine Übersicht der an die OZG-RE angebundenen öffentlichen Auftraggeber können Sie folgendem Dokument entnehmen:
Übersicht der an die OZG-RE angebundenen Empfänger herunterladen
Können Rechnungen im XML-Format oder als PDF heruntergeladen werden?
Ja, es können alle eingereichten E-Rechnungen unabhängig vom Eingangskanal im Nachgang im XML-Format über das Rechnungsjournal heruntergeladen werden. Die Rechnung im XML-Format gilt als Originalrechnung. Der Download als PDF ist möglich.
Was ist „Mein Unternehmenskonto“ auf Basis von ELSTER?
„Mein Unternehmenskonto“ auf Basis von ELSTER (kurz: „Mein Unternehmenskonto“) bietet eine zentrale Schaltstelle für Unternehmen, um digitale Verwaltungsleistungen von unterschiedlichen Behörden über ein deutschlandweit einheitliches Konto zu nutzen und mit Verwaltungen zu kommunizieren. Weitere Informationen zur Registrierung bei und Nutzung von „Mein Unternehmenskonto“ finden Sie auf der FAQ-Seite von „Mein Unternehmenskonto“.
Welche Vorteile ergeben sich durch den Anschluss der OZG-RE an „Mein Unternehmenskonto“?
„Mein Unternehmenskonto“ bietet Rechnungsstellern und -empfängern die Möglichkeit, neben der OZG-RE weitere digitale Verwaltungsleistungen des Bundes über ein deutschlandweit einheitliches Konto zu nutzen (Single-Sign-On-Prinzip). Bei Nutzung der OZG-RE mittels „Mein Unternehmenskonto“ profitieren Sie als Rechnungssteller oder -empfänger gleichzeitig von einem besseren Komfort beim Log‑in und einer noch höheren Sicherheit.
Registrierung auf der OZG-RE
Wie erfolgt die Registrierung für die Nutzung der OZG-RE?
Ein Konto bei der OZG-RE besteht immer aus einem Hauptkonto (z. B. für ein Unternehmen), auch OZG-RE-Account genannt, und den dazugehörigen Benutzerkonten. Derjenige Nutzer, der die Registrierung durchführt, wird als Administrator des jeweiligen OZG-RE-Accounts eingetragen. Die Registrierung sollte daher nur durch eine verantwortliche Stelle des Unternehmens erfolgen.
Die Registrierung kann über zwei Wege durchgeführt werden:
1. Sie können sich über die Einstiegsseite der OZG-RE auf der Rechnungseingangsplattform registrieren. Damit erhalten Sie einen OZG-RE-Account. Über die Funktion „Registrieren“ auf der Einstiegsseite gelangen Sie zum entsprechenden Formular. Geben Sie dort die notwendigen Pflichteingaben ein und bestätigen Sie die Nutzungsbedingungen. Sie erhalten einen Aktivierungslink per E-Mail, welcher zu bestätigen ist. Die Registrierung ist damit abgeschlossen.
Sollte Ihr Unternehmen bereits für die OZG-RE registriert sein, wenden Sie sich bitte an den verantwortlichen Administrator. Der verantwortliche Administrator kann dem OZG-RE-Account weitere Nutzer hinzufügen.
2. Sie können sich für „Mein Unternehmenskonto“ (auf Basis von ELSTER) registrieren und erhalten über einen Account bei „Mein Unternehmenskonto“ Zugang zur OZG-RE. Das sogenannte ELSTER-Organisationszertifikat, das Voraussetzung für diesen Zugang ist, wird Ihnen im Rahmen der Registrierung ausgestellt.
Zur Registrierung klicken Sie auf der Einstiegsseite der OZG-RE auf „Mein Unternehmenskonto registrieren“. Sie werden automatisch auf die von ELSTER® verantwortete Seite zur Registrierung weitergeleitet. Klicken Sie auf den Button „Weiter“ und geben Sie anschließend die geforderten Unternehmensdaten ein. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen markiert. Nach Eingabe aller geforderten Angaben sind Sie registriert und erhalten Ihr ELSTER-Organisationszertifikat, mit dem Sie sich auf der OZG-RE anmelden können.
Zur Anmeldung auf der OZG-RE über „Mein Unternehmenskonto“ klicken Sie auf „Anmelden mit Mein Unternehmenskonto“. Anschließend geben Sie das mit Ihrer Registrierung erhaltene ELSTER-Organisationszertifikat und Ihr Passwort in der Anmeldemaske ein. Nach Bestätigung Ihres Einverständnisses zur Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten werden Sie zur OZG-RE weitergeleitet.
Weitere Informationen zur Registrierung bei „Mein Unternehmenskonto“ finden Sie auf der FAQ-Seite von „Mein Unternehmenskonto“.
Ist eine Registrierung zur Nutzung der OZG-RE für Rechnungssender erforderlich?
Ja, um Rechnungen über die OZG-RE übermitteln zu können, ist die Einrichtung eines Unternehmenskontos notwendig.
Ist eine Registrierung zur Nutzung der OZG-RE für Rechnungssender kostenpflichtig?
Sowohl die Registrierung als auch die Nutzung der OZG-RE ist für Rechnungssender kostenlos.
Bitte beachten Sie, dass im Zuge der Nutzung der OZG-RE ggf. Kosten des Nutzers, insbesondere für Bereitstellung, Anbindung und Betrieb notwendiger Soft-und Hardware sowie für die Internetnutzung entstehen können, welche nicht von den Verantwortlichen (Herausgeber und technischer Dienstleister) der OZG-RE erstattet werden.
Welche Daten werden für die Registrierung auf der OZG-RE benötigt?
Bei erstmaliger Registrierung eines Unternehmenskontos müssen mindestens folgende Angaben hinterlegt werden:
Unternehmensdaten:
- Firmenname
- Sprache
- Land
- Umsatzsteuer-ID
- Steuernummer
Benutzerdaten:
- Vorname
- Nachname
- Sprache
- E-Mail-Adresse
- Passwort
Gleichzeitig sind die Nutzungsbedingungen der OZG-RE zu akzeptieren.
Ist Ihr Unternehmen bereits für die OZG-RE registriert und es soll lediglich durch den Administrator ein neuer Nutzer angelegt werden, sind die nachfolgenden Angaben zu machen:
- Vorname
- Nachname
- E-Mail-Adresse
Entscheiden sich Nutzende für einen Zugang zur OZG-RE mittels „Mein Unternehmenskonto“ (vgl. FAQ „Wie erfolgt die Registrierung für die Nutzung der OZG-RE?“), so werden die in „Mein Unternehmenskonto“ hinterlegten Unternehmensdaten (z. B. die Firmenadresse) automatisch an die OZG-RE übertragen. Die Identifizierung über ELSTER‑Zertifikate gewährleistet eine noch höhere Sicherheit und Genauigkeit der in der OZG‑RE verwendeten Unternehmensdaten. Gleichzeitig entfällt eine manuelle Eintragung der Unternehmensdaten durch Nutzende im Unternehmenskonto der OZG‑RE.
Zur Registrierung bei „Mein Unternehmenskonto“ werden folgende Daten benötigt:
Unternehmensdaten:
- Firmenname
- Land
- Steuernummer
Ansprechpartner:
- Vorname
- Nachname
- E-Mail-Adresse
Angaben zum Benutzerkonto
- Benutzername
- Sicherheitsabfrage und Antwort
Was mache ich, wenn bei der Registrierung des OZG-RE-Accounts kein Aktivierungslink übersandt worden ist?
Sollten Sie keinen Aktivierungslink erhalten haben, prüfen Sie bitte zunächst den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs. Sollten Sie auch hier keinen Aktivierungslink erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den Support der Bundesdruckerei unter folgender E-Mail-Adresse sendersupport-xrechnung@bdr.de und beantragen dort bitte einen neuen Aktivierungslink.
Was mache ich, wenn mein Aktivierungslink zur Aktivierung des OZG-RE-Accounts abgelaufen ist?
Sollte Ihr Aktivierungslink abgelaufen sein, klicken Sie bitte in der E-Mail auf Ihren abgelaufenen Aktivierungslink. Sie gelangen automatisch auf eine weiterführende Website, auf der Sie einen neuen Aktivierungslink beantragen können.
Was mache ich, wenn ich keinen neuen Link zur Aktivierung des OZG-RE-Accounts beantragen kann?
Sollten Sie keinen neuen Aktivierungslink beantragen können, wenden Sie sich bitte an die Bundesdruckerei über sendersupport-xrechnung@bdr.de.
Übermittlung und Abholen von E‑Rechnungen an der OZG-RE
Welche Kanäle können Rechnungssender nutzen, um Ihre E-Rechnungen bei der OZG-RE einzureichen?
Dem Rechnungssteller stehen im Rahmen der Nutzung der Plattformen vier Übertragungskanäle für Rechnungen zur Verfügung:
- Weberfassung
- Upload
- Webservice via Peppol
Weitere Informationen zu den Übertragungskanälen können Sie den technischen Nutzungsbedingungen der OZG-RE entnehmen.
Wie funktioniert der Übertragungsweg per Webservice via Peppol über die OZG-RE?
Die OZG-RE bietet als weiteren Übertragungskanal die Möglichkeit zum Rechnungsversand aus der erstellenden Software mittels Webservice und Übertragung über das Peppol-Netzwerk an. Die Einreichung von E-Rechnungen über Peppol ist grundsätzlich in drei verschiedenen Varianten möglich:
- Die Nutzung des Webservice via Peppol des Bundes (kostenlos)
- Die Nutzung eines bestehenden Peppol-Service-Providers (kostenpflichtig)
- Eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei OpenPeppol und der Aufbau eines eigenen Peppol Access Points
Prinzipiell ist zur Übertragung von elektronischen Rechnungen via Webservice Peppol keine Registrierung an der OZG-RE notwendig. Der Bearbeitungsstatus via Webservice Peppol eingereichter Rechnungen kann aktuell nicht eingesehen werden.
Wie können rechnungsbegründende Unterlagen bzw. Anlagen in einer E-Rechnung an die OZG-RE mitgegeben werden?
Um zusätzlich rechnungsbegründende Anlagen anhängen zu können, sind diese grundsätzlich in den Rechnungsdatensatz einzubetten und dürfen nicht als Anhang einer E-Mail separat versandt werden. Zugelassene Dateitypen der eingebetteten Dokumente sind: PDF-Dokumente (pdf), Bilder (PNG, JPEG, JPG), Excel-Tabellen (XLSX), Support- und OpenDocument-Tabellen (ODS) und Textdateien (CSV) sowie XML bei Verwendung der Extension.
Die Möglichkeiten zur Einbettung der Unterlagen unterscheiden sich für Sie als Rechnungssteller in Abhängigkeit davon, wie Sie Ihre Rechnungen erstellen bzw. über welchen Kanal Sie diese an die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) übermitteln. Bitte beachten Sie, dass sich das Anhängen von rechnungsbegründenden Unterlagen dahingehend unterscheidet, ob Sie Anlagen über oder unter 15 MB Größe hinzufügen.
Rechnung Erfassen/Weberfassung
Bei der manuellen Erfassung einer elektronischen Rechnung (Weberfassung) haben Sie die Möglichkeit, rechnungsbegründende Unterlagen manuell in den zugelassenen Dateitypen der Rechnung hinzuzufügen. Im Reiter „Anhänge“ der Weberfassung können Sie Anhänge bis 15 MB Größe mittels Drag&Drop oder durch manuelles Auswählen hochladen. Mit Einreichen der Rechnung wird die Unterlage direkt in die Rechnung eingebettet.
Um Anhänge mit einer Größe von über 15 MB an die Rechnung hinzuzufügen, wechseln Sie bitte in den Reiter „Verweise/Große Anlagen“. Dort können Sie Anlagen bis zu einer Gesamtsumme von 200 MB Größe als Verweis anhängen.
Extern erstellte Rechnung einreichen
Bei der Verwendung der Funktion „Extern erstellte Rechnung einreichen“ können Sie eine bereits fertig erstellte elektronische Rechnung im XML-Format hochladen. Um rechnungsbegründende Anlagen bis 15 MB mitgeben zu können, sind diese vor dem Hochladen der Rechnung „Base64-codiert“ in das XML einzubetten. Kontaktieren Sie bei Rückfragen Ihren Softwarehersteller bzgl. der Möglichkeiten zur Einbettung von Unterlagen in elektronische Rechnungen.
Im Verwaltungsmenü „Große Anlagen“ der OZG-RE haben Sie außerdem die Möglichkeit, Anlagen bis zu einer Gesamtsumme von 200 MB Größe hochzuladen und einen entsprechenden Link zu generieren. Diese können dann in die Regel als Verweis eingefügt werden. Bitte beachten Sie, dass bei Nutzung der Funktion „Extern erstellte Rechnung einreichen“ die Summe aller großer Anlagen 200 MB nicht überschreiten darf.
Übertragungskanal E-Mail
Bei der Verwendung des Übertragungskanals E-Mail übermitteln Sie eine bereits fertig erstellte elektronische Rechnung. Um rechnungsbegründende Anlagen bis 15 MB mitgeben zu können, sind diese vor der Übermittlung der Rechnung „Base64-codiert“ in das XML einzubetten. Kontaktieren Sie bei Rückfragen Ihren Softwarehersteller bzgl. der Möglichkeiten zur Einbettung von Unterlagen in elektronische Rechnungen.
Im Verwaltungsmenü „Große Anlagen“ der OZG-RE haben Sie außerdem die Möglichkeit, Anlagen bis zu einer Gesamtsumme von 200 MB Größe hochzuladen und einen entsprechenden Link zu generieren. Diese können dann in die Regel als Verweis eingefügt werden.
Übertragungskanal Peppol
Bei der Verwendung des Übertragungskanals Peppol übermitteln Sie eine bereits fertig erstellte elektronische Rechnung. Um rechnungsbegründende Anlagen mitzugeben, die kleiner als 100 MB sind, müssen diese vor der Übermittlung der Rechnung „Base64-codiert“ in das XML eingebettet werden. Kontaktieren Sie bei Rückfragen Ihren Softwarehersteller bzgl. der Möglichkeiten zur Einbettung von Unterlagen in elektronische Rechnungen.
Im Verwaltungsmenü „Große Anlagen“ der OZG-RE haben Sie außerdem die Möglichkeit, Anlagen bis zu einer Gesamtsumme von 200 MB Größe hochzuladen und einen entsprechenden Link zu generieren. Diese können dann in die Regel als Verweis eingefügt werden.
Kann eine bereits übermittelte E-Rechnung zurückgerufen werden?
Nein. Rechnungen, die über die OZG-RE eingereicht wurden, können nicht zurückgerufen werden.
In der Protokollansicht können Nutzer den aktuellen Status Ihrer Rechnung verfolgen. Sollten Sie versehentlich eine falsche Rechnung versendet haben, nehmen Sie bitte mit dem Rechnungsempfänger Kontakt auf.
Ist die Rechnungsstellung über die OZG-RE rund um die Uhr möglich?
Es gibt keine zeitlichen Einschränkung, um eine Rechnung über die OZG-RE zu erstellen oder zu versenden. Aufgrund von Wartungsarbeiten kann es im Einzelfall jedoch zu einer kurzfristigen Nicht-Erreichbarkeit kommen. Anstehende Wartungsarbeiten werden Ihnen vorab mittels Pop-up-Fenster mitgeteilt.
Mit welcher Software können Nutzer E-Rechnungen im XML-Format öffnen, nachdem sie in der OZG-RE erstellt und lokal gespeichert wurden?
Falls eine Software zur Visualisierung lokal gespeicherter Rechnungen im XML-Format im Unternehmen nicht vorhanden ist, kann eine Lösung am Markt erworben werden bzw. selbst entwickelt werden. Lösungsempfehlungen können an dieser Stelle nicht ausgesprochen werden.
Ist die Abholung von E‑Rechnungen über die OZG-RE für Rechnungsempfänger kostenpflichtig?
Für jede über die OZG-RE bereitgestellte Rechnung hat der Rechnungsempfänger eine kostendeckende Ausgleichszahlung zu leisten. Die Höhe dieser Zahlung ist in der zu zeichnenden Verwaltungsvereinbarung festgelegt.
Wie können Angaben zu Skonto in der E-Rechnung erfasst werden?
Bei der Erzeugung einer E-Rechnung hat der Rechnungssteller die Möglichkeit dem Rechnungsempfänger einen Skonto (Preisnachlass) auf frühzeitige Zahlung innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Rechnungserstellung zu gewähren.
Weberfassung
Bei Nutzung der manuellen Weberfassung an der Rechnungseingangsplattform des Bundes OZG-RE können Sie im Reiter „Rechnungsdaten“ den Button „Skontoangabe hinzufügen“ auswählen und der Rechnung Skontoangaben hinzufügen.
Beispiel: Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen (Skontofrist) wird ein Skonto in Höhe von 2 % (Skontobetrag) vom fälligen Rechnungsbetrag gewährt.
Abbildung: Screenshot der Benutzeroberfläche der OZG-RE zur Erfassung einer neuen Rechnung
Abbildung: Screenshot der Benutzeroberfläche der OZG-RE für das Eintragen von Rechnungsdaten
Abbildung: Screenshot der Benutzeroberfläche der OZG-RE für Skonto-Angaben
Abbildung: Screenshot der Benutzeroberfläche der OZG-RE für die Angabe von Skonto-Details
Upload
Hier finden Sie eine ausführliche Anwendungsanleitung zur Angabe von Skonti bei der Nutzung des Übertragungskanals Upload der OZG-RE:
Dokument Skonto Upload herunterladen
Für die Nutzung des Übertragungskanals E-Mail muss die fertig erstellte E-Rechnung (XML-Datei) dieselben Anforderungen hinsichtlich Skontoangaben erfüllen, wie es im Absatz zur Nutzung des Übertragungskanals der Rechnungseingangsplattformen beschrieben ist (siehe Absatz „Upload“).
Peppol
Für die Nutzung des Übertragungskanals Peppol muss die fertig erstellte E-Rechnung (XML-Datei) dieselben Anforderungen hinsichtlich Skontoangaben erfüllen, wie es im Absatz zur Nutzung des Uploadkanals der Rechnungseingangsplattformen beschrieben ist (siehe Absatz „Upload“).
Status von eingereichten E‑Rechnungen
Wie kann der Status von über die OZG-RE eingereichten E‑Rechnungen eingesehen werden?
Sie haben die Möglichkeit, den Status der übermittelten Rechnung nachzuverfolgen. Wählen Sie hierzu im Startbereich „Status eingereichter Rechnungen einsehen“ aus. Eine Rechnung kann je nach Bearbeitungsstand folgende Status annehmen: neu, bereitgestellt, abgeholt und zurückgewiesen.
Darüber hinaus haben Sie in diesem Bereich die Möglichkeit, eine nicht abgeschlossene manuelle Rechnungserfassung über die Weberfassung fortzusetzen.
Was ist zu beachten, wenn eine Forderung aus einer an der OZG-RE eingereichten E‑Rechnung noch offen ist?
Wenn eine Forderung aus einer eingereichten E‑Rechnung nach Fälligkeit noch offen ist, sollten Sie zunächst den Bearbeitungsstatus Ihrer eingereichten E‑Rechnungen in der OZG-RE überprüfen. Diesen finden Sie im Startbereich der OZG-RE unter dem Menüpunkt “Status eingereichter Rechnungen einsehen”.
Es wird empfohlen, eine Mahnung gegenüber dem Rechnungsempfänger nur dann zu stellen, wenn der Status Ihrer eingereichten E-Rechnungen auf „abgeholt“ steht.
Steht der Status Ihrer E‑Rechnung auf „zurückgewiesen“, überprüfen Sie bitte die möglichen Gründe. Zwei Gründe kommen für die Zurückweisung einer eingereichten E‑Rechnung in Frage:
- Eine Zurückweisung durch die OZG-RE: Die eingereichte E‑Rechnung wird von der Plattform geprüft. Entspricht sie nicht den formal-rechnerischen Anforderungen, wird sie durch die OZG-RE zurückgewiesen.
- Eine Zurückweisung durch den Rechnungsempfänger: Die eingereichte E‑Rechnung wurde aufgrund von inhaltlichen Fehlern vom Rechnungsempfänger zurückgewiesen. Der Rechnungsempfänger hat bei der Zurückweisung von E‑Rechnungen die Möglichkeit, Ihnen eine Begründung zu hinterlassen. Sollte keine Begründung hinterlegt sein, kontrollieren Sie Ihre übermittelte E‑Rechnung und kontaktieren Sie bei anhaltenden Zweifeln den Rechnungsempfänger.
In beiden Fällen muss die Rechnung korrigiert und erneut eingereicht werden. Bitte überprüfen Sie jedoch stets den Status der von Ihnen eingereichten E‑Rechnungen, bevor Sie weitere Schritte einleiten.
An der OZG-RE erhalten Sie aktuell keine automatischen E‑Mail-Benachrichtigungen über den Wechsel des Bearbeitungsstatus Ihrer übermittelten E‑Rechnungen.
Sollten Sie Ihre Rechnungen via Peppol versenden, ist die Registrierung an der OZG-RE erforderlich, um ebenfalls den Status eingereichter E‑Rechnungen einsehen zu können. Die Registrierung sowie die Nutzung ist für Rechnungssteller kostenlos.
Woher weiß ich, ob meine E‑Rechnung an der OZG-RE beim Empfänger angekommen ist?
An der OZG-RE finden Sie den Bearbeitungsstatus Ihrer übermittelten E-Rechnungen unter dem Menüpunkt „Bearbeitungsstatus eingereichter XRechnungen“.
An der OZG-RE erhalten Sie aktuell keine automatischen E-Mail-Benachrichtigungen über den Wechsel des Bearbeitungsstatus Ihrer übermittelten E-Rechnungen. Die Möglichkeit der automatischen E-Mail-Benachrichtigung befindet sich derzeit noch in Planung.
Weitere Informationen zu den einzelnen Bearbeitungsstatusanzeigen finden Sie im folgenden FAQ.
Welche Bearbeitungsstatusanzeigen gibt es für E‑Rechnungen an der OZG-RE und was bedeuten sie?
An der OZG-RE gibt es fünf verschiedene Statusanzeigen:
- Neu: Die Rechnung wurde in der Weberfassung angelegt, jedoch noch nicht versendet. Sie haben die Möglichkeit, die Bearbeitung fortzusetzen.
- Bereitgestellt: Die Rechnung wurde dem Empfänger erfolgreich zur Abholung bereitgestellt.
- Abgeholt: Der Empfänger hat die Rechnung abgeholt und den Empfang bestätigt.
- Zurückgewiesen: Die Rechnung wurde aufgrund formaler oder inhaltlicher Fehler durch das System oder den Rechnungsempfänger zurückgewiesen.
- Gelöscht: Der letzte Statuswechsel der Rechnung liegt mehr als 28 Tage zurück. Die Rechnung wurde daher systemseitig gelöscht.
Support/Hilfestellung bei der Nutzung der OZG‑RE
Wie kann das Passwort zu einem Benutzerkonto der OZG-RE geändert oder zurückgesetzt werden?
Passwort ändern
Navigieren Sie nach dem Einloggen über das Personen-Icon auf „Persönliche Einstellungen“. In diesem Bereich können Sie Ihr Passwort ändern.
Passwort zurücksetzen
Auf der Startseite der OZG-RE können Sie über die Funktion „Passwort vergessen?“ Ihr Passwort durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse zurücksetzen. Sie bekommen einen Link per E-Mail zugesendet, über welchen Sie ein neues Passwort festlegen können.
Wie kann ich die E-Mail-Kontaktadresse meines Benutzerkontos für die OZG-RE ändern?
Die Änderung der E-Mail-Adresse kann nur durch den zuständigen Administrator (im Bereich Benutzerverwaltung) vorgenommen werden. Halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Administrator.
Wie kann ich als Administrator Anpassungen am OZG-RE-Account vornehmen?
Nach direkter Anmeldung auf der OZG-RE können Sie in der Unternehmenskontoverwaltung Ihre Unternehmensdaten anpassen. Durch die Schaltfläche „Aktualisieren“ werden Ihre Änderungen gespeichert.
Sofern Sie sich mittels „Mein Unternehmenskonto“ auf der OZG-RE angemeldet haben, wurden die in „Mein Unternehmenskonto“ hinterlegten Unternehmensdaten (z. B. die Firmenadresse) automatisch an die OZG-RE übertragen. Diese Übertragung wird in der Unternehmenskontoverwaltung durch Anzeige des Logos „Mein Unternehmenskonto“ verdeutlicht.
Eine Änderung der Unternehmensdaten ist nur über das Nutzerkonto von „Mein Unternehmenskonto“ möglich. Die Eingabefelder auf der OZG‑RE sind gesperrt. Eine Synchronisation und Aktualisierung der Unternehmensdaten erfolgt immer nur in eine Richtung: von „Mein Unternehmenskonto“ zur OZG‑RE.
Wie erfolgt die Löschung des OZG-RE-Accounts?
Nach direkter Anmeldung auf der OZG-RE können Sie im Reiter „Unternehmenskontoverwaltung“ das Löschen Ihres Unternehmenskontos („OZG-RE-Accounts“) durchführen. Dies ist jedoch nur Benutzern mit Admin-Rechten vorbehalten. Beachten Sie hierbei, dass mit Löschung des Unternehmenskontos auch alle dazugehörigen Benutzerkonten gelöscht werden. Um das Unternehmenskonto zu löschen, klicken Sie auf „Unternehmenskonto löschen“ und bestätigen den Vorgang, indem Sie auf „Löschen“ klicken.
Sofern Sie sich über „Mein Unternehmenskonto“ auf der OZG-RE angemeldet haben, ist eine Löschung Ihres Unternehmenskontos hier nicht möglich. Die Löschung des OZG-RE Unternehmenskontos ist dann nur über das Nutzerkonto von „Mein Unternehmenskonto“ möglich.
An wen kann ich mich bei Fragen zur Nutzung der OZG-RE oder bei Problemen wenden?
Zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Nutzung der OZG-RE oder bei Problemen steht Ihnen ein Support zur Verfügung.
Dieser ist sowohl per E-Mail als auch telefonisch zu erreichen:
Support und Service für Rechnungsempfänger (Abrufberechtigte):
(Mo.-Fr. 08:00 – 16:00 Uhr – ausgenommen Feiertage)
Support und Service für Rechnungssender:
(Mo.-Fr. 08:00 – 16:00 Uhr – ausgenommen Feiertage)
Wieso sind die Fehlerberichte auf Englisch?
Die Fehlermeldungen entsprechen den Geschäftsregeln der EN 16931 und dem Standard XRechnung und werden durch die KoSIT bereitgestellt. Eine Verbesserung der Verständlichkeit und eine Übersetzung sind geplant.
Gibt es eine IBAN, die zu Testzwecken in der Testumgebung benutzt werden kann?
Wie erfahre ich von neuen Features und Änderungen?
Informationen zu neuen Features und Änderungen werden über die bekannten Kommunikationskanäle, wie z. B. über die Webseite e-rechnung-bund.de oder den Newsletter zur E-Rechnung für Behörden und Einrichtungen des Bundes, veröffentlicht. Um sich für den Newsletter zur E-Rechnung anzumelden, kontaktieren Sie uns gerne unter DGI5AG@bmi.bund.de.
Sie haben weitere Fragen zur Nutzung der OZG-RE?
Bei einem spezifisches Anliegen stellen Sie uns gerne eine Anfrage über unser Kontaktformular. Kennen Sie bereits unsere Tutorials zur OZG-RE? Dort finden Sie viele nützliche Hinweis zur Nutzung der OZG-RE.