Eine Person im Anzug schlägt mit einem Richterhammer auf den Tisch, daneben liegt ein Gesetzbuch – Darstellung von Recht und Ordnung.

Die Wertgrenze für Direktaufträge gemäß § 14 UVgO für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen wurde zum 01.01.2025 von 1.000 Euro auf 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer mit einer Befristung auf den 31.12.2025 erhöht.

Diese Anhebung hat jedoch keine Auswirkungen auf die sogenannte Bagatellgrenze des § 3 Abs. 3 Nr. 1 der E-Rechnungsverordnung des Bundes (E-RechV), die Pflicht zur Einreichung einer elektronischen Rechnung (E-Rechnung) ab einem Auftragswert von über 1.000 Euro (netto) besteht unverändert fort.

Die E-RechV zielt auf eine effiziente und medienbruchfrei digitalisierte Rechnungsbearbeitung und die Reduktion von Verwaltungsaufwänden ab. Eine Erhöhung der Bagatellgrenze nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 E-RechB steht diesen Zielen diametral entgegen. Es ist mithin keine Anhebung der Bagatellgrenze vorgesehen.

Aktuelle Informationen zur E-Rechnung

Erfolgreiche Plattformzusammenführung: ZRE und OZG-RE wachsen zur digitalen Einheit zusammen

22.09.2025
Das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) hat die Zusammenführung der zwei Rechnungseingangsplattformen des Bundes zum 19. September 2025 erfolgreich abgeschlossen.
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Gruppenfoto. Personen von links nach rechts: Martin v. Simson, Ulrich Hartmann, Katrin Dube, Ronald Popp, René Lindenberg, Frank Schmitz, Sören Bergner / © BMDS

Bund und Länder besiegeln neue Verwaltungs­vereinbarungen

06.08.2025
Deutschland wächst digital zusammen und die E‑Rechnung steht dabei im Zentrum der Transformation. Mit der Unterzeichnung neuer Verwaltungs­vereinbarungen zur E‑Rechnung haben Bund und Länder am 31.07.2025 ein klares Zeichen für die föderale Kooperation eine zukunftsweisende digitale Plattform-Infrastruktur in Deutschland und der EU gesetzt.
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Zwei Personen reichen sich ein Klemmbrett mit Dokumenten über einen Tisch hinweg in einem modernen Büro.

„Keine Angst vor der Umstellung“ – Erfolgreicher Plattformwechsel bei der PTB

06.06.2025
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt berichtet aus der Pilotphase: Warum der Umstieg auf die OZG-RE einfacher war als gedacht – dank frühzeitiger Planung, automatisierter Lieferantenkommunikation und bewährter Prozesse.
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