Unmittelbare Bundesverwaltung

Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung empfangen E‑Rechnungen über die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform, kurz OZG-RE, und sind zur Nutzung dieser verpflichtet. Hier finden Sie eine Übersicht über alle angebundenen Einrichtungen.

Unterlagen

Unterlagen wie z.B. Rechnungsanhänge als PDF-Dateien können Sie eingebettet in E‑Rechnungen über die Rechnungseingangsplattform des Bundes OZG-RE einreichen. Bitte beachten Sie auch die Informationen unter dem Stichwort „Anlagen“ im Glossar.

Upload

Beim Upload werden die Dokumente überprüft. Wenn die Dokumente erfolgreich geprüft wurden, werden die Rechnungen verarbeitet. Die Rechnungen können nur im XML-Format hochgeladen werden. Hierfür wird die Verwendung des aktuellen Standards XRechnung empfohlen. Falls Sie rechnungsbegründende Anlagen mit der Rechnung übermitteln möchten, müssen diese in die XML-Datei eingebettet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Stichwort „Einbetten“ im Glossar.

Übertragungskanäle

Die Übertragung von E-Rechnungen an die Bundesverwaltung ist mittels verschiedener Übertragungswege möglich. Je nach Höhe des Rechnungsvolumens bieten sich unterschiedliche Übertragungswege an: Bei hohem Rechnungsvolumen sollten die massentauglichen Übertragungswege Webservice via Peppol und E-Mail genutzt werden. Alternativ stehen auch die Funktionen Upload und Weberfassung zur Verfügung.

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