Frist

Am 27. November 2020 endete die Frist für die Rechnungssteller für die Umstellung auf die E‑Rechnung. Seit dem 27. November 2020 dürfen Rechnungssteller Rechnungen weder in Papierform noch als PDF-Datei an die öffentlichen Auftraggeber des Bundes versenden. (Anhänge dürfen z.B. als PDF-Dateien nur eingebettet im XML-Datensatz eingereicht werden.) Es dürfen dann nur noch E‑Rechnungen im Sinne der E‑Rechnungs­verordnung des Bundes an die Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung versendet werden (Ausnahmen sind in § 3 Absatz 3 der E‑Rechnungs­­verordnung des Bundes geregelt).

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