Gemäß E-Rechnungsverordnung§ 4 Absatz 3 muss jede Rechnungseingangsplattform in der Bundesverwaltung über das zentrale Verwaltungsportal des Bundes im Sinne von § 2 Absatz 2 des Onlinezugangsgesetzes zugänglich gemacht werden.
Die Internetseite www.verwaltung.bund.de stellt ein solches Verwaltungsportal des Bundes gemäß § 2 Absatz 2 des Onlinezugangsgesetzes dar. Es umfasst somit nicht nur die Verlinkung zur OZG-RE, sondern z.B. auch zu alternativen Rechnungseingangsplattformen für Einrichtungen, die sich nicht an die OZG-RE anbinden dürfen, jedoch unter die Verpflichtung der E-Rechnungsverordnung fallen. Das Verwaltungsportal ermöglicht eine zentrale Erreichbarkeit der Rechnungseingangsplattform für Rechnungssteller des Bundes. Während für die Nutzung des Verwaltungsportals keine Registrierung erforderlich ist, ist für die Verwendung der Rechnungseingangsplattform des Bundes gemäß den Nutzungsbedingungen die Registrierung eines Nutzerkontos erforderlich.