Die Art der Rechnungsstellung richtet sich grundsätzlich nach dem Zielland. Ausländische Rechnungssteller, die unter § 14 BGB fallen und im Rahmen öffentlicher Aufträge im Sinne des § 1 E-RechV für die Bundesverwaltung in Deutschland erbringen, sind grundsätzlich zur Stellung elektronischer Rechnung konform zur E‑RechV verpflichtet.

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.