Die Vergabe der Leitweg-IDs wird auf Ebene von Bund und Ländern geregelt:
- Für Bundesbehörden und auf Ebene des Bundes angebundene öffentliche Auftraggeber ist das Zentrale Finanzwesen des Bundes (ZFB) zuständig. Weitere Informationen zur Beantragung der Leitweg-ID können beim ZFB über unser Kontaktformular angefragt werden.
- Die ausgebenden Stellen für Landesbehörden können der jeweils aktuellen Ländersynopse der KoSIT entnommen werden ( Dokument aktueller Umsetzungsstand der Länder).
Wenn Sie Ihre bestehende Leitweg-ID ändern wollen, erreichen Sie die zuständigen Ansprechpartner per Mail über unser Kontaktformular.
Eine Anpassung der Leitweg-ID Struktur ist prinzipiell möglich, bedingt jedoch Anpassungen von Dokumenten in Beschaffung und Einkauf zur Information von Rechnungsstellern und sollte daher gut durchdacht sein.
Bitte beachten Sie, dass Unternehmen bzw. Rechnungssteller grundsätzlich keine eigene Leitweg-ID benötigen, auch nicht zur Umsetzung der ab 01.01.2025 geltenden Verpflichtung zum elektronischen Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen (B2B).Für rechtliche Fragen zur Rechnungsstellung imB2B-Bereich ist das Bundesministerium der Finanzen zuständig.