In diesem Fall wird empfohlen, eine elektronische Rechnung über die Weberfassung der Rechnungseingangsplattform auf Basis der Rechnungsdaten zu erstellen und die ursprüngliche Rechnung in Form einer PDF-Datei oder eines Rechnungsscans als Anlage beizufügen. Sofern aus der Anlage die Details der Rechnungspositionen ersichtlich werden, kann in der auf der Plattform erstellten E-Rechnung auf eine detaillierte Angabe der Rechnungspositionen verzichtet werden. In jedem Fall müssen die Daten angegeben werden, die in der Weberfassung als Pflichtangaben gekennzeichnet sind (Pflichtangaben ergeben sich aus § 5 E-RechV).
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