Wann ist eine Leitweg-ID zu verwenden und wann nicht?

Die Leitweg-ID ist auf jeder elektronischen Rechnung an öffentliche Auftraggeber der Bundesverwaltung anzugeben. Diese stellt sicher, dass beispielsweise eine Behörde der Bundesverwaltung eindeutig identifiziert und adressiert werden kann. Sie wird an öffentliche Auftraggeber vor deren Anschluss an die Rechnungseingangsplattform vergeben. Rechnungssteller benötigen keine eigene Leitweg-ID.

Bei der Bestellung teilt der Rechnungsempfänger (Auftraggeber) dem Rechnungssteller (Auftragnehmer) die Leitweg-ID mit. Die Plattform OZG-RE hat zudem im Rahmen der Weberfassung ein Verzeichnis der angebunden Leitweg-IDs. Bitte verwenden Sie jedoch ausschließlich die bei Auftragserteilung benannte Identifikationsnummer für eine zugehörige elektronische Rechnung.

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.