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Bitte beachten Sie, dass Unternehmen bzw. Rechnungssteller grundsätzlich keine eigene Leitweg-ID benötigen, auch nicht zur Umsetzung der ab 01.01.2025 geltenden Verpflichtung zum elektronischen Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen (B2B).Für rechtliche Fragen zur Rechnungsstellung imB2B-Bereich ist das Bundesministerium der Finanzen zuständig.