Das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ ( Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale digital anzubieten und diese Verwaltungsportale zu einem Portalverbund zu verknüpfen.
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