Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung können zum Empfang von E-Rechnungen die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform, kurz OZG-RE, grundsätzlich nutzen. Bitte beachten Sie, dass Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung, Sektorenauftraggeber und betroffene Zuwendungsempfänger aber auch Eigenlösungen anstatt der OZG-RE nutzen können. Hier finden Sie eine Übersicht über die an die OZG-RE angebundenen Einrichtungen.

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