Die Aufbewahrungsfrist für E-Rechnungen (XML-Datei ist das Rechnungsoriginal) wie auch Rechnungen in analoger Form beträgt zehn Jahre. So lange müssen Sie entsprechende Belege sicher und digital bei Ihnen aufbewahren.
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Jahre der Aufbewahrungsfrist für E‑Rechnungen
20.08.2025