Am 27. November 2020 endete die Frist für die Rechnungssteller für die Umstellung auf die E‑Rechnung. Seit dem 27. November 2020 dürfen Rechnungssteller Rechnungen weder in Papierform noch als PDF-Datei an die öffentlichen Auftraggeber des Bundes versenden. (Anhänge dürfen z.B. als PDF-Dateien nur eingebettet im XML-Datensatz eingereicht werden.) Es dürfen dann nur noch E‑Rechnungen im Sinne der E‑Rechnungsverordnung des Bundes an die Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung versendet werden (Ausnahmen sind in § 3 Absatz 3 der E‑Rechnungsverordnung des Bundes geregelt).
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