Wie sollen Sicherheitseinbehalte in der E-Rechnung abgebildet werden?

Sicherheitseinbehalte werden im Rahmen der Vertragsschließung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart und sind daher von der Rechnungsabwicklung unabhängig zu sehen. Eine explizite Abbildung ist in der elektronischen Rechnung nicht vorgesehen. Sie können jedoch nachrichtlich bspw. unter Verwendung des Betreffcodes „PMT“ (für Payment Information) im Textvermerk „Invoice note“ (BT-22) in den Rechnungen aufgeführt werden.

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