Wie sind Gutschriften und Rechnungs­korrekturen anzugeben?

Im Bereich der Rechnungserstellung kann es notwendig sein, unterschiedliche Formen einer Gutschrift beziehungsweise einer Rechnungskorrektur auszuweisen. Die elektronische Rechnung erleichtert die Interpretation der enthaltenen Rechnungsdaten bereits durch Auswertung des Rechnungstyps im Feld BT-3:

  • Rechnungs­berichtigung: Eine bereits übermittelte Rechnung muss korrigiert oder storniert werden. Hierzu wird eine Gutschrift ausgesprochen.

    Code in BT-3: „384“ (corrected invoice)

    Anmerkung: Eine Referenz auf die zu korrigierende Rechnungs­grundlage ist anzugeben (PRECEDING INVOICE REFERENCE, BG-3).

  • Kauf­männische Gutschrift: Dem Rechnungs­steller wird unabhängig von vorher­gehenden Rechnungen eine Gutschrift oder ein Gutschein zugeschrieben. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein bestimmter Kunde in einem bestimmten Zeitraum ein gewisses Umsatz­volumen erzielt hat, was nun zur Erstattung oder Gutschrift führt.

    Code in BT-3: „381“ (credit note)

    Anmerkung: In diesem Fall sollte der Rechnungs­betrag kein zusätzliches negatives Vorzeichen tragen.

  • Vom Leistungs­empfänger selbst erstellte Gutschrift: Der Leistungs­empfänger erstellt eine Gutschrift gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 Umsatzsteuer­gesetz, bei der es sich um die Abrechnung einer Lieferung oder Leistung handelt.

    Code in BT-3: „389“ (self billed invoice)
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