Bei der Erzeugung einer E-Rechnung hat der Rechnungssteller die Möglichkeit dem Rechnungsempfänger einen Skonto (Preisnachlass) auf frühzeitige Zahlung innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Rechnungserstellung zu gewähren.
Weberfassung
Bei Nutzung der manuellen Weberfassung an der Rechnungseingangsplattform des Bundes OZG-RE können Sie im Reiter „Rechnungsdaten“ den Button „Skontoangabe hinzufügen“ auswählen und der Rechnung Skontoangaben hinzufügen.
Beispiel: Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ( Skontofrist) wird ein Skonto in Höhe von 2 % ( Skontobetrag) vom fälligen Rechnungsbetrag gewährt




Upload
Hier finden Sie eine ausführliche Anwendungsanleitung zur Angabe von Skonti bei der Nutzung des Übertragungskanals Upload der OZG-RE:
Dokument Skonto Upload herunterladen
Für die Nutzung des Übertragungskanals E-Mail muss die fertig erstellte E-Rechnung (XML-Datei) dieselben Anforderungen hinsichtlich Skontoangaben erfüllen, wie es im Absatz zur Nutzung des Übertragungskanals der Rechnungseingangsplattform beschrieben ist (siehe Absatz „Upload“).
Peppol
Für die Nutzung des Übertragungskanals Peppol muss die fertig erstellte E-Rechnung (XML-Datei) dieselben Anforderungen hinsichtlich Skontoangaben erfüllen, wie es im Absatz zur Nutzung des Uploadkanals der Rechnungseingangsplattform beschrieben ist (siehe Absatz „Upload“).