Wie kommt meine E‑Rechnung zum richtigen Empfänger?

Zur Einreichung von E-Rechnungen ist die Rechnungseingangsplattform des Bundes zu nutzen.

  • Rechnungen an Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung und Verfassungsorgane des Bundes werden ausschließlich über die OZG-RE eingereicht.
  • Rechnungen an Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung (und an kooperierende Bundesländer) können ebenfalls über die OZG-RE eingereicht werden.

Hinweis: Öffentliche Auftraggeber der mittelbaren Bundesverwaltung sind nicht zur Nutzung der OZG-RE verpflichtet, weshalb es in Einzelfällen auch Eigenlösungen neben der OZG-RE geben kann. Die Auftraggeber informieren ihre Rechnungssteller über die zu verwendenden Rechnungseingänge.

Genauere Informationen, zum Beispiel wie Sie Ihre Rechnung einreichen können, erhalten Sie über den zugrunde liegenden Auftrag oder natürlich direkt beim Rechnungsempfänger.

Darüber hinaus bieten wir auf der Webseite eine Übersicht der an die Plattform angebundenen öffentlichen Auftraggeber an. Dies ersetzt nicht die bilaterale Kommunikation mit Ihrem Auftraggeber zur Bereitstellung von weiteren Informationen wie bspw. Leitweg-IDs.

Die zentralen Rechnungseingangsplattform setzt eine vorherige Registrierung sowie eine Freischaltung der gewünschten Übertragungskanäle für die Übermittlung der Rechnung voraus. Bei hohem Rechnungsvolumen bieten sich die massentauglichen Übertragungswege via Peppol und E-Mail an. Alternativ stehen auch die Funktionen Upload und Weberfassung zur Verfügung. Stellen Sie sicher, dass Sie den für Sie am besten passenden Übertragungsweg identifizieren.

Entscheidungshilfe zur Auswahl eines Übertragungskanals herunterladen

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