Rechnungssteller, die unter § 14 BGB fallen und im Rahmen öffentlicher Aufträge mit der Bundesverwaltung in Deutschland interagieren, sind grundsätzlich zur Stellung elektronischer Rechnung konform zur E‑RechV verpflichtet. Ausnahmen zu dieser Regelung können Sie im FAQ Bereich zum Thema E‑Rechnung nachlesen.
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