Welche inhaltlichen Anforderungen müssen zur Erstellung einer E‑Rechnung beachtet werden?

Eine E-Rechnung hat gemäß § 5 E‑Rechnungsverordnung des Bundes neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen (vgl. hierzu § 14 UStG) mindestens folgende Angaben zu enthalten:

  • Leitweg-Identifikationsnummer – Die Leitweg-ID wird Ihnen bei der Auftragserteilung mitgeteilt.
  • Zahlungsbedingungen (Fälligkeitsdatum oder Textbeschreibung der Bedingung)
  • Bankverbindungsdaten des Zahlungsempfängers
  • E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers

Pflichtinformationen gem. § 5 E-RechV des Bundes sowie Elemente / BT (Business Term)-Felder, in denen diese in einer XRechnung einzutragen sind:

  • Leitweg-ID: BT-10
  • Bankverbindung: bei Überweisung: BG-17 (BT-84 bis 86) ; bei Lastschrift: BG-19 (BT-89 bis 91)
  • Zahlungsbedingungen: BT-9 oder BT-20
  • E-Mail-Adresse: BT-43
  • Lieferantennummer*: BT-29
  • Bestellnummer*: BT-13

* Pflichtinformationen, sofern bei Beauftragung übermittelt

Für jede dieser zusätzlichen Angaben ist ein bestimmtes Datenfeld vorgesehen. Weitere Informationen zum Standard XRechnung finden Sie im FAQ Bereich zum Thema XRechnung.

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