Zur Erstellung von E-Rechnungen muss ein Datenformat verwendet werden, das den Anforderungen aus
- der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung EN 16931,
- der E-Rechnungsverordnung des Bundes (E-RechV) und
- den Nutzungsbedingungen der jeweilig genutzten Rechnungseingangsplattform des Bundes
entspricht. Für die Ausstellung von elektronischen Rechnungen an die Bundesverwaltung ist grundsätzlich der Standard XRechnung in der jeweils gültigen Fassung zu verwenden. Zusätzlich kann jedes andere Rechnungsformat (z. B. ZUGFeRD Version 2.2.0 im Profil XRECHNUNG als rein strukturierte XML-Datei) verwendet werden, wenn dieser den oben genannten Anforderungen entspricht.