Welche Aufbewahrungsfrist gibt es bei E-Rechnungen?

Für elektronische Rechnungen gelten dieselben Aufbewahrungspflichten wie für Papierrechnungen. Nach § 14 b des UstG müssen Rechnungen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Aus Datenschutzgründen werden die Rechnungen bei der OZG-RE 28 Tage nach Bereitstellung oder letztem Statuswechsel vollständig aus der Plattform gelöscht.

Es gibt die Möglichkeit, die Rechnungen vor Ablauf der Frist herunterzuladen.

Bei der OZG-RE können alle eingereichten Rechnungen nachträglich über das Menü „Status eingereichter Rechnungen“ heruntergeladen werden.

Mehr Informationen dazu finden Sie in den Datenschutzhinweisen der OZG-RE.

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