Zur Übermittlung von E-Rechnungen an die Rechnungseingangsplattform des Bundes aus dem In- und Ausland kann der Eingangskanal Peppol genutzt werden.
Dabei gilt es jedoch folgendes zu beachten:
- Für den Versand von E-Rechnungen via Peppol benötigen Rechnungssteller eine Peppol-Sender-ID. Die Peppol-Sender-ID kann zwar frei gewählt werden, muss allerdings nach einem von Peppol vorgegebenen Schema aufgebaut sein und leitet sich innerdeutsch in der Regel von der Umsatzsteuer-ID (sog. VAT-ID) ab.
- Um aus dem Ausland eine elektronische Rechnung via Peppol an eine Einrichtung der deutschen Bundesverwaltung zu senden, muss das Schema der entsprechenden Sender-ID in einer von Peppol vorgegebenen Code-Liste freigegeben sein.
- Oftmals eignen sich die Schemata ausländischer Umsatzsteuer-IDs jedoch nicht für die Übermittlung von E-Rechnungen via Peppol und sind entsprechend nicht freigegeben. Diese können Sie hier einsehen: https://docs.Peppol.eu/edelivery/codelists/
- Die Schemata in dieser Liste können von Rechnungsstellern aus dem Ausland frei für den Aufbau der eigenen Peppol-Sender-ID gewählt werden.
Mehr zu Peppol finden Sie auf der Peppol-Webseite oder auf den Seiten der KoSIT.