Was ist die gesetzliche Grundlage für die Pflicht zur Rechnungsstellung mittels der E‑Rechnung?

Mittels E-Rechnungsgesetz vom 4. April 2017 („Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen„) wurde das E-Government-Gesetz („Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung„) um Regelungen zur E-Rechnung ergänzt (vgl. insb. § 4a EGovG). Mit der E-Rechnungsverordnung (E-RechV) vom 6. September 2017 wurden weitere Vorschriften zur Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsverkehrs durch den Bund erlassen.

Hintergrundinformationen zur Gesetzgebung finden Sie hier:

Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen herunterladen

E-Rechnungsverordnung (E-RechV) herunterladen

Zeitstrahl der E-Rechnungsgesetze herunterladen

In den Bundesländern ist der elektronische Rechnungsaustausch eigenständig geregelt: Wann eine Annahmepflicht für Behörden und ob eine Rechnungsstellungspflicht für Lieferanten/Dienstleister besteht, ist in den entsprechenden Umsetzungsakten definiert.

Die KoSIT fasst den Umsetzungsstand der Länder zusammen und stellt diesen zur Verfügung.

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