Gemäß E-Rechnungsverordnung§ 4 Absatz 3 muss jede Rechnungseingangsplattform in der Bundesverwaltung über das zentrale Verwaltungsportal des Bundes im Sinne von § 2 Absatz 2 des Onlinezugangsgesetzes zugänglich gemacht werden.
Die Internetseite www.verwaltung.bund.de stellt ein solches Verwaltungsportal des Bundes gemäß § 2 Absatz 2 des Onlinezugangsgesetzes dar. Es umfasst somit nicht nur die Verlinkung zur OZG-RE, sondern z.B. auch zu alternativen Rechnungseingangsplattformen für Einrichtungen, die sich nicht an die OZG-RE anbinden dürfen, jedoch unter die Verpflichtung der E-Rechnungsverordnung fallen. Das Verwaltungsportal ermöglicht eine zentrale Erreichbarkeit der Rechnungseingangsplattform für Rechnungssteller des Bundes.
Während für die Nutzung des Verwaltungsportal keine Registrierung erforderlich ist, wird für die Verwendung der Rechnungseingangsplattform des Bundes gemäß der Nutzungsbedingung die Registrierung eines Nutzerkontos erforderlich.
Um die Rechnungseingangsplattform zu finden, geben Sie im Suchfeld der Webseite www.verwaltung.bund.de das Schlagwort „E-Rechnung“ ein. Anschließend wird Ihnen die Unterseite „E-Rechnungen elektronisch über E-Rechnungseingangsplattformen übermitteln“ vorgeschlagen. Folgenden Sie dem Link und klicken Sie in dem neuen Fenster auf den Bereich „Formulare/ Online Services“. Dort erscheinen Ihnen anschließend alle über das Verwaltungsportal erreichbaren Rechnungseingangsplattformen.