Nein, es wird dazu kein spezielles Programm benötigt. Zur Erstellung einer elektronischen Rechnung an die Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung gibt es mehrere Möglichkeiten, insbesondere:
- Nutzung eines (ERP-) Systems oder Dienstleisters
Nutzen Sie einen Serviceprovider oder eine marktübliche Software zur Rechnungsstellung? Kontaktieren Sie den Hersteller und erkundigen Sie sich, ob die elektronische Rechnungsstellung unterstützt wird.
Nutzen Sie ein eigenes System? Klären Sie mit Ihrer IT, welche Schritte notwendig sind, um E-Rechnungen konform zur EU-Norm zu erstellen. - Nutzung der Weberfassung der OZG-RE
Sollten Sie kein Rechnungsausgangssystem im Einsatz haben oder eine Übergangslösung benötigen, machen Sie sich mit der Weberfassung der OZG-RE vertraut. Auf der Plattform stellt der Bund Funktionen zur manuellen Erfassung von Rechnungen zur Verfügung.