Eine E-Rechnung wird entweder durch die Rechnungseingangsplattform aufgrund formal-rechnerischer Fehler oder vom Rechnungsempfänger wegen inhaltlicher bzw. sachlicher Fehler zurückgewiesen.
Vorgehen bei formalen Fehlern:
- Wenn Sie den Übertragungskanal „Weberfassung“ (manuelle Rechnungserfassung über die Plattform) oder „Upload“ (manuelles Hochladen von erstellten E‑Rechnungen auf der Plattform) nutzen, können Sie Ihre E‑Rechnung direkt auf der Plattform validieren lassen. Ihnen wird ein Prüfbericht mit den formalen Fehlern noch vor dem Versand angezeigt.
- Nutzen Sie einen anderen Übertragungskanal und stellen eine Zurückweisung Ihrer E‑Rechnung durch die Rechnungseingangsplattform fest, finden Sie auf der Plattform in der Rechnungsübersicht ein Lupensymbol. Dieses führt zu den Detailergebnissen der formalen Rechnungsprüfung der betreffenden E‑Rechnung.
- Erstellen Sie eine neue E‑Rechnung und korrigieren Sie die angezeigten formalen Fehler vor der Übertragung.
Vorgehen bei rechnerischen bzw. sachlichen Fehlern:
- Wird Ihre E-Rechnung durch den Empfänger zurückgewiesen, liegt vermutlich ein inhaltlicher Fehler nach rechnerischer bzw. sachlicher Prüfung in den angegebenen Rechnungsdaten vor.
- Der Rechnungsempfänger hat bei der Zurückweisung von E‑Rechnungen die Möglichkeit, Ihnen eine Bemerkung zur Begründung der Zurückweisung zu hinterlassen.
- Sollte keine Begründung vorhanden sein, kontrollieren Sie Ihre übermittelte E‑Rechnung gründlich und kontaktieren Sie im Zweifel den Rechnungsempfänger.
- Übermitteln Sie die korrigierte E‑Rechnung erneut.