Kann eine bereits übermittelte E-Rechnung zurückgerufen werden?

Nein. Rechnungen, die über die OZG-RE eingereicht wurden, können nicht zurückgerufen werden.

In der Protokollansicht können Nutzer den aktuellen Status Ihrer Rechnung verfolgen. Sollten Sie versehentlich eine falsche Rechnung versendet haben, nehmen Sie bitte mit dem Rechnungsempfänger Kontakt auf.

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