Seit dem 27. November 2020 sind Rechnungssteller des Bundes nach § 3 E-RechV des Bundes verpflichtet, ihre Rechnungen elektronisch zu übermitteln. Ausnahmen zu dieser Regelung können Sie im FAQ Bereich zum Thema E-Rechnung nachlesen.
In den Bundesländern ist der elektronische Rechnungsaustausch eigenständig geregelt: Wann eine Annahmepflicht für Behörden und ob eine Rechnungsstellungspflicht für Lieferanten/Dienstleister besteht, ist in den entsprechenden Umsetzungsakten definiert. Anfragen diesbezüglich sind an die zuständigen Landesbehörden zu richten.
Die KoSIT fasst den Umsetzungsstand der Länder zusammen und stellt diesen zur Verfügung.