Ab wann müssen Rechnungssteller des Bundes ihre Rechnungen ausschließlich elektronisch einreichen?

Seit dem 27. November 2020 sind Rechnungssteller des Bundes nach § 3 E-RechV des Bundes verpflichtet, ihre Rechnungen elektronisch zu übermitteln. Ausnahmen zu dieser Regelung können Sie im FAQ Bereich zum Thema E-Rechnung nachlesen.

In den Bundesländern ist der elektronische Rechnungsaustausch eigenständig geregelt: Wann eine Annahmepflicht für Behörden und ob eine Rechnungsstellungspflicht für Lieferanten/Dienstleister besteht, ist in den entsprechenden Umsetzungsakten  definiert. Anfragen diesbezüglich sind an die zuständigen Landesbehörden zu richten.

Die KoSIT fasst den Umsetzungsstand der Länder zusammen und stellt diesen zur Verfügung.

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