Am 27. November 2020 trat die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung an die Bundesverwaltung in Kraft. Seither hat sich im Bereich der öffentlichen Beschaffung viel auf Seiten der Rechnungsempfänger aber auch der Rechnungssteller bewegt. Zeit für eine kurze Bilanz.

Einführung mit Signalwirkung
Die Verpflichtung basierte auf der E-Rechnungsverordnung des Bundes (E-RechV) und setzte die EU-Richtlinie 2014/55/EU um. Seitdem müssen Lieferanten ihre Rechnungen in einem strukturierten Format elektronisch übermitteln, sofern keine Ausnahme nach § 3 Abs. 3 E-RechV greift. Die Maßnahme war ein Meilenstein für die Digitalisierung der Verwaltung und der Startpunkt für die elektronische Rechnungsverarbeitung in der Bundesverwaltung.
Wachsende Akzeptanz und Volumen
Seit der Einführung der E-Rechnung ist die Zahl elektronischer Rechnungen kontinuierlich gestiegen: Über die Zentralen Rechnungseingangsplattformen des Bundes gingen mehr als 14 Millionen E-Rechnungen ein. Allein im Oktober 2025 wurden 265.255 Rechnungen eingereicht. Die Anzahl der registrierten Rechnungssender steigt stetig: Ende Oktober 2025 waren knapp 80.000 Rechnungssender auf der OZG-RE registriert, allein seit Mai 2025 konnten fast 20.000 Neuregistrierungen verzeichnet werden (außerhalb der Plattformkonsolidierung von ZRE und OZG-RE).
Dialogformate, Schulungen und Informationsangebote
Die Einführung der E-Rechnung war für alle Beteiligten auch eine Umstellung bestehender Prozesse und Arbeitsweisen. Um den Umstieg zu erleichtern, wurde die Einführung von Beginn an mit Informationsformaten flankiert, wie der zentralen Webseite mit FAQs, Tutorials oder Bedienhilfen. Besonders in der Anfangsphase waren individuelle Schulungen und Sprechstunden entscheidend, um Unsicherheiten ab- und Vertrauen aufzubauen. Etabliert hat sich das Behördenforum, das als zentrale Netzwerkveranstaltung für Behörden und Einrichtungen in Form eines dialogischen Formats über Neuerungen zum Fachverfahren informiert.