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Glossar zur E‑Rechnung von A‑Z

Im A–Z haben wir für Sie wichtige Schlagwörter rund um die E-Rechnung in der Bundesverwaltung mit kurzen Erläuterungen zusammengestellt.

  • Übertragungskanäle

    Übertragungskanäle

    Die Übertragung von E-Rechnungen an die Bundesverwaltung ist mittels verschiedener Übertragungswege möglich. Je nach Höhe des Rechnungsvolumens bieten sich unterschiedliche Übertragungswege an: Bei hohem Rechnungsvolumen sollten die massentauglichen Übertragungswege Webservice via Peppol und E-Mail genutzt werden. Alternativ stehen auch die Funktionen Upload und Weberfassung zur Verfügung.

  • Unmittelbare Bundesverwaltung

    Unmittelbare Bundesverwaltung

    Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung empfangen E-Rechnungen über die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform, kurz OZG-RE, und sind zur Nutzung dieser verpflichtet. Hier finden Sie eine Übersicht über alle angebundenen Einrichtungen.

  • Unterlagen

    Unterlagen

    Unterlagen wie z.B. Rechnungsanhänge als PDF-Dateien können Sie eingebettet in E-Rechnungen über die Rechnungseingangsplattform des Bundes OZG-RE einreichen. Bitte beachten Sie auch die Informationen unter dem Stichwort „Anlagen“ im Glossar.

  • Upload

    Upload

    Beim Upload werden die Dokumente überprüft. Wenn die Dokumente erfolgreich geprüft wurden, werden die Rechnungen verarbeitet. Die Rechnungen können nur im XML-Format hochgeladen werden. Hierfür wird die Verwendung des aktuellen Standards XRechnung empfohlen. Falls Sie rechnungsbegründende Anlagen mit der Rechnung übermitteln möchten, müssen diese in die XML-Datei eingebettet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Stichwort „Einbetten“ im Glossar.

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