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Glossar zur E‑Rechnung von A‑Z

Im A–Z haben wir für Sie wichtige Schlagwörter rund um die E-Rechnung in der Bundesverwaltung mit kurzen Erläuterungen zusammengestellt.

  • Onlinezugangsgesetz

    Onlinezugangsgesetz

    Das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ ( Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale digital anzubieten und diese Verwaltungsportale zu einem Portalverbund zu verknüpfen.

  • OZG-RE

    OZG-RE

    OZG-RE steht für Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform. Dies ist Rechnungseingangsplattform aller unmittelbaren Bundesveraltungen sowie für angeschlossene Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung und kooperierende Bundesländer.

    Supporthotline für Rechnungssteller:

    Kontaktanfrage stellen

    030 2598 4436

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