Hier erhalten Sie weiterführende Informationen rund um das Thema E‑Rechnung in der Bundesverwaltung.
Glossar zur E‑Rechnung von A‑Z
Im A–Z haben wir für Sie wichtige Schlagwörter rund um die E-Rechnung in der Bundesverwaltung mit kurzen Erläuterungen zusammengestellt.
Onlinezugangsgesetz
Onlinezugangsgesetz
Das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ ( Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale digital anzubieten und diese Verwaltungsportale zu einem Portalverbund zu verknüpfen.
OZG-RE
OZG-RE
OZG-RE steht für Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform. Dies ist Rechnungseingangsplattform aller unmittelbaren Bundesveraltungen sowie für angeschlossene Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung und kooperierende Bundesländer.
Supporthotline für Rechnungssteller: