Hier erhalten Sie weiterführende Informationen rund um das Thema E‑Rechnung in der Bundesverwaltung.
Glossar zur E‑Rechnung von A‑Z
Im A–Z haben wir für Sie wichtige Schlagwörter rund um die E-Rechnung in der Bundesverwaltung mit kurzen Erläuterungen zusammengestellt.
Mitnutzung
Mitnutzung
Eine freiwillige Mitnutzung der Rechnungseingangsplattform OZG-RE ist für Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung wie auch für Bundesländer möglich. Die Plattform bietet eine nutzerfreundliche Lösung für die Einreichung von E-Rechnungen im Rahmen öffentlicher Aufträge. Informationen zur Mitnutzung der OZG-RE können Sie formlos unter erechnung.bund@nortal.com erfragen.
Mittelbare Bundesverwaltung
Mittelbare Bundesverwaltung
Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung können zum Empfang von E-Rechnungen die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform, kurz OZG-RE, grundsätzlich nutzen. Bitte beachten Sie, dass Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung, Sektorenauftraggeber und betroffene Zuwendungsempfänger aber auch Eigenlösungen anstatt der OZG-RE nutzen können. Hier finden Sie eine Übersicht über die an die OZG-RE angebundenen Einrichtungen.