Hier erhalten Sie weiterführende Informationen rund um das Thema E‑Rechnung in der Bundesverwaltung.
Glossar zur E‑Rechnung von A‑Z
Im A–Z haben wir für Sie wichtige Schlagwörter rund um die E-Rechnung in der Bundesverwaltung mit kurzen Erläuterungen zusammengestellt.
Jahre der Aufbewahrungsfrist für E-Rechnungen
Jahre der Aufbewahrungsfrist für E-Rechnungen
Die Aufbewahrungsfrist für E-Rechnungen (XML-Datei ist das Rechnungsoriginal) wie auch Rechnungen in analoger Form beträgt zehn Jahre. So lange müssen Sie entsprechende Belege sicher und digital bei Ihnen aufbewahren.