Hier erhalten Sie weiterführende Informationen rund um das Thema E‑Rechnung in der Bundesverwaltung.
Glossar zur E‑Rechnung von A‑Z
Im A–Z haben wir für Sie wichtige Schlagwörter rund um die E-Rechnung in der Bundesverwaltung mit kurzen Erläuterungen zusammengestellt.
Inhalt einer E-Rechnung
Inhalt einer E-Rechnung
Eine E-Rechnung hat gemäß § 5 E-Rechnungsverordnung des Bundes neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen (vgl. hierzu § 14 UStG) mindestens folgende Angaben zu enthalten:
- Leitweg-Identifikationsnummer – Die Leitweg-ID wird Ihnen bei der Auftragserteilung von Ihrem Rechnungsempfänger mitgeteilt.
- Zahlungsbedingungen oder alternativ das Fälligkeitsdatum
- Bankverbindungsdaten des Zahlungsempfängers
- E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers
- Auftragsnummer (optional)
- Bestellnummer (optional)