Hier erhalten Sie weiterführende Informationen rund um das Thema E‑Rechnung in der Bundesverwaltung.
Glossar zur E‑Rechnung von A‑Z
Im A–Z haben wir für Sie wichtige Schlagwörter rund um die E-Rechnung in der Bundesverwaltung mit kurzen Erläuterungen zusammengestellt.
Frist
Frist
Am 27. November 2020 endete die Frist für die Rechnungssteller für die Umstellung auf die E-Rechnung. Seit dem 27. November 2020 dürfen Rechnungssteller Rechnungen weder in Papierform noch als PDF-Datei an die öffentlichen Auftraggeber des Bundes versenden. (Anhänge dürfen z.B. als PDF-Dateien nur eingebettet im XML-Datensatz eingereicht werden.) Es dürfen dann nur noch E-Rechnungen im Sinne der E-Rechnungsverordnung des Bundes an die Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung versendet werden (Ausnahmen sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungsverordnung des Bundes geregelt).