Hier erhalten Sie weiterführende Informationen rund um das Thema E‑Rechnung in der Bundesverwaltung.
Glossar zur E‑Rechnung von A‑Z
Im A–Z haben wir für Sie wichtige Schlagwörter rund um die E-Rechnung in der Bundesverwaltung mit kurzen Erläuterungen zusammengestellt.
Daten
Daten
Rechnungsdaten wie z.B. Absender, Rechnungsnummer, Positionen, Beträge und Steuern werden vom Rechnungssteller in eine standardisierte Struktur, die der XRechnungsspezifikation entspricht, eingetragen und als XML-Datensatz übertragen. Dieser Datensatz ist die E-Rechnung.
Dienstekonsolidierung
Dienstekonsolidierung
Das Programm Dienstekonsolidierung entwickelt bis 2025 in über 40 Projekten gemeinsame, leistungsstarke und sichere IT-Lösungen für die Bundesverwaltung, welche in rund 200 Bundesbehörden bereitgestellt werden. Die Einführung der E-Rechnung stellt einen Teil des Programms Dienstekonsolidierung Bund dar.
Direktauftrag
Direktauftrag
Ein Direktauftrag ist gem. § 14 UVgO wie folgt definiert:
Leistungen, die bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 1000 € (ohne Umsatzsteuer) unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden können.
Entsprechend § 3 Abs. 3 Nr. 1 E-RechV (nicht barrierefrei) [PDF, 46 KB] sind Direktaufträge von der in § 3 Abs. 1 E-RechV definierten allgemeinen Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung ausgenommen.