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Glossar zur E‑Rechnung von A‑Z

Im A–Z haben wir für Sie wichtige Schlagwörter rund um die E-Rechnung in der Bundesverwaltung mit kurzen Erläuterungen zusammengestellt.

  • Daten

    Daten

    Rechnungsdaten wie z.B. Absender, Rechnungsnummer, Positionen, Beträge und Steuern werden vom Rechnungssteller in eine standardisierte Struktur, die der XRechnungsspezifikation entspricht, eingetragen und als XML-Datensatz übertragen. Dieser Datensatz ist die E-Rechnung.

  • Dienstekonsolidierung

    Dienstekonsolidierung

    Das Programm Dienstekonsolidierung entwickelt bis 2025 in über 40 Projekten gemeinsame, leistungsstarke und sichere IT-Lösungen für die Bundesverwaltung, welche in rund 200 Bundesbehörden bereitgestellt werden. Die Einführung der E-Rechnung stellt einen Teil des Programms Dienstekonsolidierung Bund dar.

  • Direktauftrag

    Direktauftrag

    Ein Direktauftrag ist gem. § 14 UVgO wie folgt definiert:

    Leistungen, die bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 1000 € (ohne Umsatzsteuer) unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden können.

    Entsprechend § 3 Abs. 3 Nr. 1 E-RechV (nicht barrierefrei) [PDF, 46 KB] sind Direktaufträge von der in § 3 Abs. 1 E-RechV definierten allgemeinen Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung ausgenommen.

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