Hier erhalten Sie weiterführende Informationen rund um das Thema E‑Rechnung in der Bundesverwaltung.
Glossar zur E‑Rechnung von A‑Z
Im A–Z haben wir für Sie wichtige Schlagwörter rund um die E-Rechnung in der Bundesverwaltung mit kurzen Erläuterungen zusammengestellt.
Bedienhilfe
Bedienhilfe
Sie benötigen Hilfe bei der Bedienung der Rechnungseingangsplattform OZG-RE? Für die OZG-RE stehen Bedienungshilfen aus Sicht des Rechnungsstellers zur Verfügung:
Benutzerkonto
Benutzerkonto
Bevor Sie die Rechnungseingangsplattform OZG-RE nutzen können, müssen Sie ein Benutzerkonto anlegen. Das Benutzerkontoen der Rechnungseingangsplattform des Bundes ermöglichen es Ihnen, u. a. den Status Ihrer eingereichten elektronischen Rechnungen nachzuverfolgen.
Bundesländer
Benutzerkonto
Die Bundesländer setzen die EU-Richtlinie 2014/55/EU in eigener Kompetenz um. Welche Anforderungen für Sie als Lieferant von Behörden/Einrichtungen und juristischen Personen der Bundesländer an den elektronischen Rechnungsaustausch gelten, ist in den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen der Länder geregelt. Hier finden Sie eine erste Hilfestellung, um sich einen Überblick über die dortige Umsetzung zu verschaffen. Weitere Informationen können Sie der Ländersynopse der KoSIT entnehmen. Bei Unsicherheiten bezüglich der Gesetzeslage empfehlen wir Ihnen, mit Ihren Fragen direkt auf Ihre Auftraggeber in den Landesverwaltungen zuzugehen.