﻿WEBVTT

00:00:10.000 --> 00:00:13.000
Im Folgenden stellen wir Ihnen
wesentliche Informationen zur

00:00:13.080 --> 00:00:20.800
elektronischen Rechnung
in der Bundesverwaltung vor.

00:00:22.160 --> 00:00:26.600
Die Einführung der
elektronischen Rechnung,

00:00:26.720 --> 00:00:32.680
kurz „E-Rechnung“,
in der Bundesverwaltung

00:00:32.800 --> 00:00:35.400
ist Teil des Programms
„Dienstekonsolidierung Bund“.

00:00:35.600 --> 00:00:38.160
Bis 2025 sollen in über 40
Projekten gemeinsam

00:00:38.360 --> 00:00:45.240
leistungsstarke und sichere
IT-Lösungen entwickelt und

00:00:45.440 --> 00:00:51.080
in rund 200 Bundesbehörden
bereitgestellt werden.

00:00:52.040 --> 00:00:59.680
Auf der Webseite
www.e-rechnung-bund.de

00:00:59.760 --> 00:01:05.040
finden Sie Informationen zur
elektronischen Rechnungsstellung

00:01:05.080 --> 00:01:10.720
für Rechnungssteller, Software-
hersteller und Behörden.

00:01:13.280 --> 00:01:19.080
Die E-Rechnung basiert auf
einem XML-Datenformat und

00:01:19.240 --> 00:01:22.480
stellt somit Rechnungsinhalte –
anders als bei einer

00:01:22.600 --> 00:01:27.800
Papierrechnung oder einem
PDF – in einem strukturierten

00:01:27.920 --> 00:01:32.320
maschinenlesbaren
Datenformat dar.

00:01:32.680 --> 00:01:35.280
Die Daten können also automatisiert
von einem Computer oder einer

00:01:35.360 --> 00:01:40.040
Software ausgelesen werden,
ohne manuelle Eingabe

00:01:40.120 --> 00:01:42.680
durch einen Menschen.

00:01:42.920 --> 00:01:44.000
Dies gewährleistet,
dass Rechnungen

00:01:44.160 --> 00:01:47.720
elektronisch übermittelt und
empfangen sowie

00:01:47.840 --> 00:01:56.000
medienbruchfrei und automatisiert
weiterverarbeitet und zur

00:01:56.120 --> 00:01:57.680
Auszahlung gebracht
werden können.

00:01:57.880 --> 00:02:02.240
Medienbruchfrei bedeutet,
dass der gesamte

00:02:02.360 --> 00:02:06.280
Rechnungsverarbeitungsprozess
komplett elektronisch erfolgt und

00:02:06.360 --> 00:02:11.600
z. B. kein Versand von Papier-
rechnungen per Post nötig ist.

00:02:14.160 --> 00:02:18.480
Durch die elektronische
Rechnungsstellung profitieren

00:02:18.640 --> 00:02:25.320
Rechnungssteller und -empfänger
von zahlreichen Vorteilen:

00:02:25.560 --> 00:02:31.280
Eine einfachere Rechnungsstellung und
verkürzte Durchlaufzeiten führen zu

00:02:31.520 --> 00:02:34.960
einer schnelleren Bearbeitung
und pünktlicheren Zahlung.

00:02:35.240 --> 00:02:43.720
Die automatische Prüfung und
Validierung auf technische

00:02:43.840 --> 00:02:47.800
Korrektheit von Rechnungen
sorgen für eine optimierte

00:02:47.920 --> 00:02:52.000
Rechnungsverarbeitung,
gesteigerte Datenqualität

00:02:52.080 --> 00:02:55.080
sowie eine geringere
Fehleranfälligkeit.

00:02:55.360 --> 00:02:58.440
Und durch den elektronischen
Rechnungsversand ist es möglich,

00:02:58.520 --> 00:03:04.600
ortsunabhängig und
flexibel zu arbeiten.

00:03:07.080 --> 00:03:09.800
Eine Übermittlung einer
E-Rechnung kann ganz

00:03:09.880 --> 00:03:12.400
einfach in fünf
Schritten erfolgen:

00:03:13.280 --> 00:03:20.240
1. Prüfen Sie als Rechnungssteller,
ob eine Verpflichtung zur

00:03:20.320 --> 00:03:22.080
elektronischen Rechnungs-
stellung vorliegt.

00:03:22.240 --> 00:03:25.280
Ausnahmen von der
Verpflichtung sind in der

00:03:25.440 --> 00:03:31.240
E-Rechnungsverordnung
des Bundes geregelt.

00:03:31.360 --> 00:03:39.640
Vertragliche Vereinbarungen mit dem
Auftraggeber sind zu berücksichtigen.

00:03:42.560 --> 00:03:48.400
2. Mit der „Zentralen
Rechnungseingangsplattform“,

00:03:48.440 --> 00:04:00.960
der „ZRE“, und der
„Onlinezugangsgesetz-konformen

00:04:01.080 --> 00:04:07.320
Rechnungseingangsplattform“,
der „OZG-RE“, stehen zwei

00:04:07.480 --> 00:04:10.400
Rechnungseingangsplattformen zur
Verfügung, über die Rechnungen an die

00:04:10.560 --> 00:04:14.920
unmittelbare sowie Einrichtungen der
mittelbaren Bundesverwaltung und

00:04:15.080 --> 00:04:22.160
fünf Bundesländer übermittelt
werden können.

00:04:22.720 --> 00:04:31.440
Die unmittelbare Bundesverwaltung
umfasst alle obersten Bundesbehörden

00:04:31.600 --> 00:04:36.320
(z. B. Ministerien) sowie
Behörden des Bundes,

00:04:36.520 --> 00:04:40.480
die den obersten Bundesbehörden
unmittelbar nachgelagert sind.

00:04:42.880 --> 00:04:49.960
Zur mittelbaren Bundesverwaltung
gehören Körperschaften,

00:04:50.080 --> 00:04:55.280
Stiftungen und Anstalten des
öffentlichen Rechts wie z. B.

00:04:55.400 --> 00:05:01.040
die Bundesagentur für Arbeit oder
die Stiftung Jüdisches Museum.

00:05:01.280 --> 00:05:03.720
Stellen Sie vor der
Übermittlung sicher,

00:05:03.840 --> 00:05:07.840
dass Sie die richtige
Plattform verwenden.

00:05:08.040 --> 00:05:12.680
Dies wird im Zuge der
Beauftragung mitgeteilt

00:05:12.880 --> 00:05:15.720
oder ist beim
Auftraggeber zu erfragen.

00:05:17.920 --> 00:05:23.440
3. Zur Verwendung der
jeweiligenPlattform ist

00:05:23.600 --> 00:05:27.320
eine einmalige Registrierung
erforderlich.

00:05:27.520 --> 00:05:33.400
Die Registrierung ist kostenfrei
und muss unabhängig vom

00:05:33.560 --> 00:05:35.960
genutzten Übertragungsweg
durchgeführt werden.

00:05:37.400 --> 00:05:42.520
4. Sofern eine Software
zur elektronischen

00:05:42.680 --> 00:05:44.760
Rechnungsstellung
genutzt wird,

00:05:45.000 --> 00:05:48.000
stehen Ihnen folgende Über-
tragungskanäle zur Verfügung:

00:05:48.160 --> 00:05:55.440
Peppol, E-Mail sowie der
manuelle Upload.

00:05:56.080 --> 00:05:58.040
Alternativ besteht die
Möglichkeit einer

00:05:58.240 --> 00:06:02.520
manuellen Weberfassung
auf der Plattform.

00:06:03.200 --> 00:06:12.840
Der präferierte Übertragungsweg ist
vor dem Rechnungsversand auszuwählen.

00:06:13.040 --> 00:06:18.320
Über den Übertragungskanal Peppol
können Rechnungen über ein

00:06:18.520 --> 00:06:23.000
weltweites Transport-
Netzwerk elektronisch,

00:06:23.200 --> 00:06:27.680
standardisiert und automatisiert
übermittelt werden.

00:06:28.000 --> 00:06:30.640
Weitere Informationen hierzu
finden Sie in den untertitelten

00:06:30.760 --> 00:06:36.240
Erklärvideos zu Peppol unter:

00:06:43.080 --> 00:06:48.280
5. Die Plattform prüft jede
eingereichte Rechnung auf

00:06:48.400 --> 00:06:53.720
Konformität zu den aktuell
zu erfüllenden Standards.

00:06:53.840 --> 00:06:59.000
Nach der Übermittlung einer
Rechnung kann der

00:06:59.120 --> 00:07:04.160
Verarbeitungsstatus bis zur
Abholung eingesehen werden.

00:07:04.480 --> 00:07:08.760
Bei einer erfolgreichen Prüfung
wird die Rechnung automatisch

00:07:08.880 --> 00:07:11.520
an den Empfänger
weitergeleitet.

00:07:11.640 --> 00:07:16.040
Bei Bedarf kann eine automatische
E-Mail-Benachrichtigung bei

00:07:16.200 --> 00:07:18.240
Statuswechsel ein-
gerichtet werden.

00:07:18.360 --> 00:07:21.120
Kontaktieren Sie uns bei
Fragen zur E-Rechnung

00:07:21.200 --> 00:07:25.880
in der Bundesverwaltung
gerne unter:
