﻿WEBVTT

00:00:10.760 --> 00:00:14.640
Die Erklärung zur Barrierefreiheit
enthält Informationen über die

00:00:14.720 --> 00:00:24.480
Zugänglichkeit der Internetseite
bzw. Webanwendung gemäß

00:00:24.600 --> 00:00:34.200
§ 12a Behinderten-
gleichstellungsgesetz (BGG).

00:00:34.680 --> 00:00:38.920
Weiterhin werden Ihnen Kontakt-
möglichkeiten zur Meldung von

00:00:39.000 --> 00:00:47.520
bestehenden Barrieren
zur Verfügung gestellt.

00:00:48.960 --> 00:00:56.560
Das Beschaffungsamt des
BMI (BeschA) ist bemüht,

00:00:56.720 --> 00:01:08.680
die Webseite www.e-rechnung-bund.de
barrierefrei zugänglich zu machen.

00:01:09.280 --> 00:01:16.920
Rechtsgrundlage sind das BGG,
die Barrierefreie-Informations-

00:01:17.040 --> 00:01:23.480
technik-Verordnung (BITV 2.0)
und die harmonisierte europäische

00:01:23.600 --> 00:01:31.080
Norm EN 301 549 in ihrer
jeweils gültigen Fassung.

00:01:44.280 --> 00:01:51.600
Die Internetseite
www.e-rechnung-bund.de

00:01:51.720 --> 00:01:59.160
wurde am 13.12.2022
einem Barrierefreiheitstest

00:01:59.360 --> 00:02:07.880
nach EN 301 549 /
WCAG 2.1 unterzogen.

00:02:08.160 --> 00:02:10.040
Im Rahmen des Tests
wurde festgestellt,

00:02:10.120 --> 00:02:12.960
dass der Webauftritt
noch keine vollständige

00:02:13.040 --> 00:02:15.920
Barrierefreiheit
gewährleistet.

00:02:16.120 --> 00:02:19.920
Das BeschA arbeitet
mit Nachdruck daran,

00:02:20.000 --> 00:02:23.400
die barrierefreie Gestaltung dieser
Website weiter zu verbessern.

00:02:25.720 --> 00:02:28.280
Nachfolgend aufgeführte
Inhalte sind nicht bzw.

00:02:28.400 --> 00:02:33.040
nur teilweise
barrierefrei zugänglich:

00:02:33.160 --> 00:02:36.400
1. Nur die wesentlichen
Inhaltsabschnitte,

00:02:36.560 --> 00:02:40.480
die auf allen Unterseiten der
Webseite wiederholt werden,

00:02:40.600 --> 00:02:46.360
z. B. das Navigationsmenü,
können beim Aufrufen der Unterseiten

00:02:46.440 --> 00:02:53.320
mit Screenreadern
übersprungen werden.

00:02:53.520 --> 00:02:59.400
Die aktuelle Realisierung sollte die
Zugänglichkeit nicht einschränken.

00:02:59.600 --> 00:03:02.240
Das Überspringen weiterer sich
wiederholender Inhaltsabschnitte

00:03:02.320 --> 00:03:14.040
ist aktuell aufgrund der Struktur
der Webseite schwer zu realisieren.

00:03:15.400 --> 00:03:20.480
2. In einem Informations-Slider
auf der Startseite gibt es

00:03:20.680 --> 00:03:25.520
aktuell Meldungen,
die nach einigen Sekunden

00:03:25.640 --> 00:03:31.000
automatisch wechseln und
nicht gestoppt werden können.

00:03:31.120 --> 00:03:36.480
Die Abspielgeschwindigkeit
wurde so gewählt,

00:03:36.640 --> 00:03:47.600
dass die Inhalte für alle Nutzenden
besser zugänglich sind.

00:03:48.280 --> 00:03:57.080
Das Stoppen der Inhalte ist aktuell
technisch nicht realisierbar.

00:04:09.080 --> 00:04:15.080
Diese Erklärung wurde
am 09.09.2022 erstellt.

00:04:15.200 --> 00:04:19.440
Die Erklärung wurde zuletzt
am 11.03.2024 überprüft

00:04:19.600 --> 00:04:22.160
und aktualisiert.

00:04:35.480 --> 00:04:40.400
Sollten Sie weitere Fragen zur
Barrierefreiheit haben oder

00:04:40.520 --> 00:04:45.040
möchten bestehende
Barrieren mitteilen,

00:04:45.280 --> 00:04:48.280
können Sie sich
gerne an uns wenden.

00:04:48.440 --> 00:04:52.640
Kontaktieren Sie dazu bitte
den Herausgeber dieser Webseite,

00:04:52.800 --> 00:04:57.320
den Sie im
Impressum finden.

00:04:57.840 --> 00:05:06.040
Zum Impressum gelangen Sie
über die Fußzeile der Webseite.

00:05:16.840 --> 00:05:24.280
Beim Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit

00:05:24.360 --> 00:05:31.240
Behinderungen gibt es eine
Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG.

00:05:31.400 --> 00:05:33.480
Die Schlichtungsstelle
hat die Aufgabe,

00:05:33.600 --> 00:05:36.320
Konflikte zwischen Menschen
mit Behinderungen und

00:05:36.480 --> 00:05:44.280
öffentlichen Stellen
des Bundes zu lösen.

00:05:44.960 --> 00:05:47.640
Sie können die Schlichtungs-
stelle einschalten,

00:05:47.760 --> 00:05:53.720
wenn Sie mit den Antworten
aus der oben genannten

00:05:53.880 --> 00:05:59.680
Kontaktmöglichkeit
nicht zufrieden sind.

00:05:59.840 --> 00:06:05.040
Dabei geht es nicht darum,
Gewinner oder Verlierer zu finden.

00:06:05.200 --> 00:06:10.480
Vielmehr ist es das Ziel,
mit Hilfe der Schlichtungsstelle

00:06:10.640 --> 00:06:14.800
gemeinsam und außer-
gerichtlich eine Lösung für

00:06:14.960 --> 00:06:18.280
ein Problem zu finden.

00:06:18.600 --> 00:06:21.600
Das Schlichtungs-
verfahren ist kostenlos.

00:06:21.920 --> 00:06:25.400
Sie brauchen auch
keinen Rechtsbeistand.

00:06:25.920 --> 00:06:28.960
Auf der Internetseite der
Schlichtungsstelle finden Sie

00:06:29.040 --> 00:06:31.640
alle Informationen zum
Schlichtungsverfahren.

00:06:31.800 --> 00:06:35.400
Dort können Sie nachlesen,
wie ein Schlichtungsverfahren

00:06:35.560 --> 00:06:41.800
abläuft und wie Sie den
Antrag auf Schlichtung stellen.

00:06:42.120 --> 00:06:46.640
Sie erreichen die Schlichtungsstelle
unter folgender Adresse:
